Wann Sie keine beglaubigte Übersetzung brauchen: Formül A, EU-Formular, Kindergeld 2026

Nicht jedes ausländische Dokument muss beglaubigt übersetzt werden. Es gibt internationale Formulare, EU-Regeln und Behördenvorschriften, die Ihnen die Übersetzung ganz oder teilweise ersparen. Wir sind ein Übersetzungsbüro und sagen es trotzdem offen: Wer diese Ausnahmen kennt, spart Geld und Zeit. Dieser Ratgeber zeigt, wann Sie keine Übersetzung brauchen und wann doch.
Kurz gesagt
- Grundregel: Die Amtssprache ist Deutsch. Eine Behörde soll eine Übersetzung verlangen, eine beglaubigte aber nur „in begründeten Fällen“ (§ 23 VwVfG, § 19 SGB X).
- Internationale Urkunden aus der Türkei (Formül A, B, C) sind mehrsprachig und brauchen in Deutschland keine Apostille. Oft reicht das Formular ohne Übersetzung.
- EU-Urkunden mit dem mehrsprachigen Formular nach VO (EU) 2016/1191: Die Behörde darf keine Übersetzung verlangen, wenn ihr die Angaben reichen.
- Kindergeld in EU-Fällen: Nach der Dienstanweisung der Familienkasse kann in Fällen der VO (EG) 883/2004 keine Übersetzung verlangt werden.
- Englische Dokumente akzeptieren uni-assist und viele Arbeitgeber ohne Übersetzung. Für Behörden gilt das nicht automatisch.
Ehrlicher Hinweis: Am Ende entscheidet immer die Stelle, bei der Sie das Dokument vorlegen. Fragen Sie vorher schriftlich nach. Das kostet nichts und erspart oft die ganze Übersetzung.
- Die Grundregel: Wann darf eine Behörde eine Übersetzung verlangen?
- Internationale Urkunden aus der Türkei: Formül A, B, C
- EU-Urkunden mit mehrsprachigem Formular
- Kindergeld und Sozialleistungen in EU-Fällen
- Englische Dokumente: Hochschule, Arbeitgeber, Führerschein
- Wann Sie doch eine beglaubigte Übersetzung brauchen
- Typische Fehler, die Geld kosten
- Häufige Fragen
Die Grundregel: Wann darf eine Behörde eine Übersetzung verlangen?
In Deutschland ist die Amtssprache Deutsch. Das steht in § 23 Absatz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und für Sozialbehörden in § 19 Absatz 1 SGB X. Was daraus folgt, ist feiner geregelt, als viele denken:
- Übersetzung ja, aber nicht automatisch beglaubigt: Legen Sie ein fremdsprachiges Dokument vor, soll die Behörde unverzüglich eine Übersetzung verlangen. Eine beglaubigte Übersetzung oder eine Übersetzung durch einen beeidigten Übersetzer kann sie nur „in begründeten Fällen“ verlangen.
- Sozialbehörden: § 19 Absatz 2 SGB X knüpft die Übersetzung daran, dass die Behörde das Dokument nicht versteht. Jobcenter, Rentenversicherung oder Krankenkasse können also im Einzelfall auf eine Übersetzung verzichten, etwa wenn ein Sachbearbeiter die Sprache beherrscht.
- Fristen: Bei Anträgen auf eine Leistung zählt nach § 23 Absatz 4 VwVfG der Eingangstag, wenn Sie die verlangte Übersetzung innerhalb der gesetzten Frist nachreichen. Stellen Sie einen Antrag also nicht zu spät, nur weil die Übersetzung noch fehlt.
- Gerichte, Standesämter, Notare: Hier gelten eigene Regeln. Das Standesamt soll nach § 2 Personenstandsverordnung eine Übersetzung fordern. In der Praxis verlangen Standesämter und Gerichte fast immer eine Übersetzung von einem ermächtigten oder beeidigten Übersetzer.
Die Grundregel lässt also Spielraum. Diesen Spielraum füllen internationale Abkommen, EU-Verordnungen und Dienstanweisungen. Die wichtigsten Fälle zeigen die nächsten Abschnitte.
Internationale Urkunden aus der Türkei: Formül A, B, C
Die Türkei und Deutschland sind beide Vertragsstaaten des Wiener CIEC-Übereinkommens Nr. 16 vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern. Laut der türkischen Generaldirektion für Personenstandswesen (NVI) gilt es für die Türkei seit dem 30. Juni 1985, für Deutschland seit dem 18. Juli 1997. Daraus entstehen drei türkische Formulare:
| Formular | Inhalt | Übersetzung in Deutschland? |
|---|---|---|
| Formül A | Internationaler Geburtsregisterauszug (Doğum Kayıt Örneği) | Oft nicht nötig |
| Formül B | Internationaler Heiratsregisterauszug (Evlenme Kayıt Örneği) | Oft nicht nötig |
| Formül C | Internationaler Sterberegisterauszug (Ölüm Kayıt Örneği) | Oft nicht nötig |
| Vukuatlı nüfus kayıt örneği | Personenstandsregisterauszug mit allen Ereignissen | Ja |
| Aile cüzdanı | Türkisches Familienbuch | Kein Ersatz für Urkunden |
Warum oft keine Übersetzung? Die festen Feldbezeichnungen der Formulare sind mehrsprachig. Die Einträge sind Namen, Daten, Orte und genormte Symbole. Eine deutsche Behörde kann das in der Regel ohne Übersetzung lesen. Außerdem bestimmt Artikel 8 des Übereinkommens: Die Auszüge haben dieselbe Beweiskraft wie nationale Auszüge und werden ohne Legalisation oder gleichwertige Förmlichkeit angenommen. Eine Apostille brauchen Sie dafür also nicht.
Wo bekommen Sie die Formulare? Beim Nüfus Müdürlüğü in der Türkei. Ob Ihr türkisches Konsulat in Deutschland sie ausstellt, erfragen Sie dort direkt.
Die umgekehrte Richtung: Auch deutsche Standesämter stellen internationale Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden nach diesem Übereinkommen aus. Laut demselben Merkblatt der Auslandsvertretungen ist für eine deutsche Geburtsurkunde auf dem mehrsprachigen Formular keine Übersetzung ins Türkische nötig. Wer ein in Deutschland geborenes Kind beim türkischen Konsulat eintragen lässt, sollte deshalb zuerst nach der internationalen Geburtsurkunde fragen.
EU-Urkunden mit mehrsprachigem Formular
Für Urkunden aus EU-Staaten gibt es seit dem 16. Februar 2019 eine zweite Erleichterung: die Verordnung (EU) 2016/1191. Sie gilt für Rumänien, Polen, Bulgarien, Griechenland und alle anderen Mitgliedstaaten. Für türkische Urkunden gilt sie nicht, weil die Türkei kein EU-Mitglied ist.
- Keine Apostille: Nach Artikel 4 sind die erfassten öffentlichen Urkunden und ihre beglaubigten Kopien von jeder Legalisation und ähnlichen Förmlichkeit befreit.
- Mehrsprachiges Formular: Nach Artikel 7 bekommen Sie auf Wunsch ein mehrsprachiges Formular zur Urkunde. Es gibt sie unter anderem für Geburt, Leben, Tod, Eheschließung und Familienstand, eingetragene Partnerschaft, Wohnsitz und Vorstrafenfreiheit.
- Übersetzungsverbot: Nach Artikel 6 darf keine Übersetzung verlangt werden, wenn das Formular beiliegt und die Behörde die Angaben für die Bearbeitung für ausreichend hält.
- Nur zusammen mit der Urkunde: Nach Artikel 8 ist das Formular eine Übersetzungshilfe ohne eigenständige Rechtswirkung. Es wird an die Originalurkunde angeheftet und darf nur in einem anderen Mitgliedstaat verwendet werden.
- Übersetzungen aus dem EU-Ausland: Eine beglaubigte Übersetzung, die eine nach dem Recht eines Mitgliedstaats qualifizierte Person angefertigt hat, wird nach Artikel 6 Absatz 2 in allen Mitgliedstaaten angenommen.
Das Formular müssen Sie bei der ausstellenden Behörde im Herkunftsland beantragen, am besten gleich zusammen mit der Urkunde. Wie das für rumänische und polnische Urkunden konkret funktioniert, zeigt unser Ratgeber zu rumänischen und polnischen Urkunden in Deutschland.
Unsicher, ob Ihr Dokument überhaupt übersetzt werden muss? Schicken Sie ein Foto. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob es nötig ist.
Per WhatsApp fragenKindergeld und Sozialleistungen in EU-Fällen
Für das Kindergeld gilt die Dienstanweisung zum Kindergeld (DA-KG) des Bundeszentralamts für Steuern. Abschnitt V 6.2 regelt die Amtssprache. Dort steht zweierlei:
- Die Familienkasse kann grundsätzlich verlangen, dass Sie für erforderliche Unterlagen unverzüglich eine Übersetzung vorlegen.
- Aber: „Eine Übersetzung kann in Fällen der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 nicht verlangt werden.“ Das sind vor allem Fälle mit Bezug zu einem anderen EU-Staat, zum Beispiel wenn Kinder in Bulgarien, Rumänien oder Polen leben.
- Beherrscht der Bearbeiter die Sprache ausreichend, kann er selbst übersetzen.
Dahinter steht Artikel 76 Absatz 7 der Verordnung (EG) 883/2004: Behörden und Träger dürfen Anträge und Schriftstücke nicht deshalb zurückweisen, weil sie in einer Amtssprache eines anderen Mitgliedstaats abgefasst sind. Das gilt nicht nur für das Kindergeld, sondern für den gesamten Bereich der sozialen Sicherheit, den die Verordnung erfasst.
Ehrlich betrachtet: Das Recht ist auf Ihrer Seite, die Bearbeitung kann trotzdem länger dauern. Bei einer kurzen Geburtsurkunde ist eine freiwillige Übersetzung manchmal der schnellere Weg. Besser noch: Legen Sie das EU-Formular aus dem vorherigen Abschnitt bei. Alle Details für einen typischen Fall finden Sie in unserem Ratgeber zum Kindergeld für Kinder in Bulgarien.
Wichtig für türkische Familien: Die Türkei fällt nicht unter die Verordnung 883/2004. Für türkische Urkunden gilt deshalb die Grundregel: Die Familienkasse kann eine Übersetzung verlangen. Liegt Formül A vor, lohnt sich vorher die Frage, ob das reicht.
Englische Dokumente: Hochschule, Arbeitgeber, Führerschein
Englisch ist keine Amtssprache in Deutschland. Trotzdem gibt es Bereiche, in denen englische Dokumente ohne Übersetzung durchgehen.
| Situation | Übersetzung nötig? | Hinweis |
|---|---|---|
| Studienbewerbung über uni-assist | Nein, bei Deutsch oder Englisch | Zeugnisse, die im Heimatland amtlich auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden, brauchen laut uni-assist keine Übersetzung. Ausnahmen stehen in den Länder-Hinweisen. |
| Studienbewerbung, andere Sprache | Ja | Original plus deutsche oder englische Übersetzung von vereidigten oder gerichtlich zugelassenen Übersetzern oder einer berechtigten Stelle der Schule oder Hochschule. |
| Bewerbung bei privaten Arbeitgebern | Entscheidet der Arbeitgeber | Es gibt keine gesetzliche Pflicht. Englische Zeugnisse oder ein englisches Diploma Supplement reichen oft. |
| Behörden, Gerichte, Standesamt | Meist ja | Ob Englisch genügt, entscheidet die einzelne Stelle. Fragen Sie vorher. |
| Ausländischer Führerschein beim Fahren | Kommt darauf an | Keine Übersetzung für Führerscheine aus EU, EWR, Schweiz und solche nach Anhang 6 des Wiener Übereinkommens von 1968. |
| Führerschein umschreiben | Ja | Die Führerscheinstelle verlangt für Drittstaaten-Führerscheine in der Regel eine Übersetzung. |
Zum Führerschein im Detail: § 29 Absatz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung verlangt eine Übersetzung nur für nationale Führerscheine, die nicht auf Deutsch sind und nicht aus der EU, dem EWR oder der Schweiz stammen und nicht dem Muster nach Anhang 6 des Wiener Übereinkommens entsprechen. Für das Fahren nennt die Vorschrift als Übersetzer einen international anerkannten Automobilklub des Ausstellungsstaates oder eine vom Bundesverkehrsministerium bestimmte Stelle. Für die Umschreibung gelten die Regeln der Führerscheinstelle. Wie das für türkische Führerscheine aussieht, erklären wir im Ratgeber Türkischen Führerschein umschreiben.
Wann Sie doch eine beglaubigte Übersetzung brauchen
Die Ausnahmen sind nützlich, aber nicht grenzenlos. In diesen Fällen kommen Sie in der Regel nicht ohne beglaubigte Übersetzung aus:
- Gerichtsverfahren wie Scheidung, Anerkennung ausländischer Entscheidungen oder Erbsachen. Das Gericht kann nach § 142 Absatz 3 ZPO eine Übersetzung durch einen ermächtigten oder öffentlich bestellten Übersetzer anordnen.
- Urkunden ohne internationales Formular, etwa Scheidungsurteile, Namensänderungen, Vaterschaftsanerkennungen, Erbscheine oder Grundbuchauszüge.
- Berufsanerkennung von Diplomen, Zeugnissen und Fächerlisten bei Ärzten, Pflegekräften, Lehrern oder Ingenieuren.
- Einbürgerung und Aufenthalt, wenn die Behörde ausdrücklich eine Übersetzung verlangt.
- Notar und Grundbuchamt, zum Beispiel bei ausländischen Vollmachten.
So sparen Sie trotzdem: Fragen Sie die Behörde, welche Seiten sie wirklich braucht. Viele Stellen brauchen nur die entscheidenden Seiten, nicht den ganzen Ordner. Bei einem Kontoauszug, einem Vertrag oder einer langen Fächerliste kann eine auszugsweise Übersetzung genügen, wenn die Behörde zustimmt. Der Übersetzer vermerkt dann im Bestätigungsvermerk, dass nur ein Auszug übersetzt wurde. Klären Sie das vorher schriftlich, damit es später keine Rückfragen gibt.
Eine Übersetzung von uns ist in der Regel bei deutschen Behörden anerkannt, weil sie mit einem Bestätigungsvermerk nach Landesrecht versehen ist. Was das kostet, sehen Sie auf unserer Preisseite: höchstens 49,90 € pro Seite.
Typische Fehler, die Geld kosten
- Alles auf Verdacht übersetzen lassen: Erst fragen, dann übersetzen. Oft braucht die Behörde nur ein oder zwei Dokumente.
- Den vollständigen Registerauszug übersetzen, wenn Formül A reicht: Für eine reine Geburtsangabe genügt das internationale Formular häufig.
- Das EU-Formular nicht mitbestellen: Wer eine rumänische oder polnische Geburtsurkunde beantragt und das mehrsprachige Formular vergisst, zahlt später für die Übersetzung.
- Das EU-Formular allein vorlegen: Es gilt nur zusammen mit der Originalurkunde. Ohne Urkunde ist es wertlos.
- Auf eine Apostille warten, die gar nicht nötig ist: Weder Formül A/B/C noch EU-Urkunden nach der Verordnung 2016/1191 brauchen eine Apostille in Deutschland.
- Eine Frist verpassen, weil die Übersetzung fehlt: Stellen Sie den Antrag rechtzeitig. Die Übersetzung können Sie nach Aufforderung nachreichen.

„Die erste Frage, die wir stellen, ist nicht ‚Wie viele Seiten?‘, sondern ‚Für welche Stelle und wofür?‘. Immer wieder schicken uns Kunden einen ganzen Stapel Urkunden, und am Ende braucht das Standesamt nur zwei davon übersetzt. Bei Familien aus der Türkei ist die internationale Geburtsurkunde, Formül A, oft der einfachste Weg. Wenn Sie keine Übersetzung brauchen, sagen wir Ihnen das. Das ist für uns selbstverständlich.“
Ali Harun BalkayaErmächtigter Übersetzer, Balkaya Übersetzungen, Wuppertal
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Schicken Sie uns ein Foto des Dokuments und sagen Sie, wo Sie es vorlegen. Wir prüfen es kostenlos und nennen Ihnen nur dann einen Festpreis, wenn eine Übersetzung wirklich nötig ist.
- Pro Seite höchstens 49,90 €, Bestätigungsvermerk, Stempel und Versand inklusive
- 3–7 Werktage, auf Wunsch Expresslieferung
- PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES)
- In der Regel von deutschen Behörden anerkannt (Bestätigungsvermerk nach Landesrecht)
Häufige Fragen
Muss die Behörde eine internationale Geburtsurkunde (Formül A) ohne Übersetzung annehmen?
Gibt es das EU-Formular auch für türkische Urkunden?
Reicht eine einfache Übersetzung statt einer beglaubigten?
Die Familienkasse verlangt trotz EU-Fall eine Übersetzung. Was tun?
Akzeptieren deutsche Behörden englische Dokumente?
Kann ich nur einen Teil eines Dokuments übersetzen lassen?
Weitere Ratgeber
Quellen
- § 23 VwVfG – Amtssprache, gesetze-im-internet.de
- § 19 SGB X – Amtssprache, gesetze-im-internet.de
- § 29 FeV – Ausländische Fahrerlaubnisse, gesetze-im-internet.de
- NVI – CIEC-Übereinkommen Nr. 16 mit Vertragsstaaten und Formül A, B, C (türkisch)
- Deutsche Auslandsvertretungen in der Türkei – Merkblatt Eheschließung (Stand Juni 2020)
- Verordnung (EU) 2016/1191, Art. 4, 6, 7 und 8
- DA-KG Abschnitt V 6.2 – Amtssprache und Art. 76 VO (EG) 883/2004
- uni-assist – Übersetzungen, Oktober 2026
Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Regeln und Verwaltungspraxis können sich ändern. Prüfen Sie vor der Antragstellung die aktuellen Anforderungen der zuständigen Stelle.

