Türkische Scheidung in Deutschland anerkennen lassen (§ 107 FamFG): Ablauf und Übersetzung 2026

Sie sind in der Türkei geschieden worden und leben in Deutschland. Für die türkischen Behörden ist die Sache erledigt. Für das deutsche Standesamt sind Sie aber oft noch „verheiratet“, bis die Scheidung nach § 107 FamFG anerkannt ist. Dieser Ratgeber zeigt, wann Sie die Anerkennung wirklich brauchen, welche Unterlagen das Oberlandesgericht verlangt und welche Übersetzungen genügen, ohne unnötige Seiten.
Kurz gesagt
- Zuständig ist die Landesjustizverwaltung des Bundeslandes, in dem Sie oder Ihr früherer Ehepartner wohnen. In Nordrhein-Westfalen entscheidet zentral der Präsident des Oberlandesgerichts Düsseldorf.
- Keine Anerkennung nötig ist nur, wenn beide Ehegatten zum Zeitpunkt des Urteils ausschließlich türkische Staatsangehörige waren. War einer von beiden (auch) Deutscher, brauchen Sie das Verfahren.
- Kernunterlagen: Scheidungsurteil (boşanma kararı) mit Rechtskraftvermerk (kesinleşme şerhi), Nachweis der Ehe, Antragsformular, Ausweis, Einkommensnachweis.
- Übersetzungen müssen von einem in Deutschland ermächtigten Übersetzer stammen. Türkische Notarübersetzungen reichen nicht.
- Gebühr: 15 bis 305 €, je nach Einkommen. Eine feste Bearbeitungsfrist gibt es nicht.
Ehrlicher Hinweis: Übersetzen lassen müssen Sie in der Regel nur das Urteil mit Rechtskraftvermerk. Die Gerichtsakte, Schriftsätze oder Sitzungsprotokolle braucht das OLG nicht.
Wann brauchen Sie die Anerkennung?
Nach § 107 Abs. 1 FamFG gilt eine ausländische Scheidung in Deutschland erst dann, wenn die Landesjustizverwaltung festgestellt hat, dass die Voraussetzungen der Anerkennung vorliegen. Ohne diese Feststellung werden Sie in deutschen Registern weiter als „verheiratet“ geführt.
Die Ausnahme: Heimatstaatentscheidung
Das Gesetz macht eine Ausnahme, wenn ein Gericht des Staates entschieden hat, dem beide Ehegatten zur Zeit der Entscheidung angehört haben. Bei einer türkischen Scheidung heißt das: Beide waren damals nur türkische Staatsangehörige. Dann prüft das Standesamt oder die jeweilige Behörde die Wirksamkeit selbst, ein OLG-Verfahren ist nicht nötig.
Das OLG Düsseldorf legt diese Ausnahme laut seinem Leitfaden eng aus. Sie greift nicht, wenn einer der Ehegatten (auch) eine andere Staatsangehörigkeit hatte, insbesondere die deutsche, oder staatenlos, Flüchtling oder asylberechtigt war. In Zweifelsfällen sollten Sie den Antrag stellen.
| Ihre Situation zum Zeitpunkt des Urteils | Anerkennung nötig? | Hinweis |
|---|---|---|
| Beide nur türkische Staatsangehörige | In der Regel nein | Das Standesamt prüft selbst. Freiwilliger Antrag bei rechtlichem Interesse möglich. |
| Einer Deutscher, einer Türke | Ja | Klassischer Fall für das OLG-Verfahren. |
| Einer oder beide deutsch-türkische Doppelstaater | Ja | Seit 2024 häufiger, weil Doppelstaatsangehörigkeit bei Einbürgerung möglich ist. |
| Einer oder beide eingebürgert, türkische Staatsangehörigkeit aufgegeben (Mavi Kart) | Ja | Die Mavi Kart ist keine Staatsangehörigkeit. Wer nur Deutscher war, fällt nicht unter die Ausnahme. |
| Unklar, wann genau die Einbürgerung wirksam wurde | Im Zweifel ja | Entscheidend ist der Tag der Urteilsverkündung. Einbürgerungsurkunde prüfen. |
Typische Anlässe
- Neue Ehe in Deutschland: Das Standesamt meldet Sie nur zur Eheschließung an, wenn die frühere Ehe wirksam aufgelöst ist.
- Einbürgerung: Die Behörde braucht Ihren richtigen Familienstand, etwa für Unterhaltspflichten und Familienangehörige.
- Namensänderung: Wer nach der Scheidung zum Geburtsnamen zurückkehren möchte, braucht beim Standesamt eine in Deutschland wirksame Scheidung.
- Witwenrente und Erbfall: Ob jemand als Ehegatte gilt, entscheidet über Rente und Erbe. Deshalb dürfen laut Leitfaden auch spätere Ehegatten, Erben und Rentenversicherungsträger den Antrag stellen.
- Steuer: Für die Steuerklasse zählt der Familienstand, den die deutschen Behörden kennen.
Für den umgekehrten Fall, eine deutsche Scheidung in der Türkei anerkennen zu lassen (tanıma ve tenfiz), haben wir einen eigenen Ratgeber auf Türkisch: Almanya’da boşanma: Türkiye’de tanıma ve tenfiz.
Wer ist zuständig?
Zuständig ist die Landesjustizverwaltung des Bundeslandes, in dem einer der Ehegatten seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (§ 107 Abs. 2 FamFG). Die Länder dürfen die Aufgabe auf einen oder mehrere OLG-Präsidenten übertragen.
- Nordrhein-Westfalen: Durch Verordnung vom 28. April 2005 ist die Aufgabe für das ganze Land dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Düsseldorf übertragen. Es gibt in NRW also nur eine Stelle, auch wenn Sie in Köln, Hamm oder Münster wohnen.
- Andere Bundesländer: Dort entscheidet je nach Land die Landesjustizverwaltung oder ein bestimmter OLG-Präsident. Ihr Standesamt nennt Ihnen die zuständige Stelle.
- Beide wohnen nicht in Deutschland: Zuständig ist das Land, in dem die neue Ehe geschlossen werden soll. Greift nichts davon, ist Berlin zuständig.
Das OLG Düsseldorf bietet Antragsformular, Ausfüllhinweise, Checkliste und Leitfaden auf seiner Website an. Telefonische Auskunft gibt die Serviceeinheit unter 0211 4971-741 (Mo–Fr 9:00–11:30 Uhr, mittwochs zusätzlich 13:00–15:00 Uhr). Persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.
Unterlagen für eine türkische Scheidung
Die Checkliste des OLG Düsseldorf und der Länderteil „Türkei“ verlangen im Kern Folgendes:
- Antragsformular, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
- Scheidungsurteil (boşanma kararı) mit Rechtskraftnachweis: Auf dem Urteil steht der kesinleşme şerhi mit Datum, Stempel und Unterschrift. Ohne ihn ist das Urteil für das OLG nicht verwertbar, denn eine gerichtliche Scheidung muss formell rechtskräftig sein.
- Nachweis der aufgelösten Ehe: Heiratsurkunde, Auszug aus dem Eheregister oder Familienbuch (aile cüzdanı)
- Nachweis der Staatsangehörigkeit zum Zeitpunkt der Scheidung, wenn die Zuständigkeit des türkischen Gerichts darauf beruht (z. B. Kopie der damaligen Pässe)
- Aufenthaltsnachweis, wenn die Zuständigkeit auf dem gewöhnlichen Aufenthalt beruht
- Deutsche Übersetzungen aller fremdsprachigen Unterlagen durch einen in Deutschland ermächtigten Übersetzer
- Ausweis der antragstellenden Person und Einkommensnachweis (danach richtet sich die Gebühr)
- Vollmacht, wenn ein Anwalt oder Angehöriger den Antrag für Sie stellt
- Vollständige Anschrift des früheren Ehepartners: Er wird in der Regel schriftlich angehört. Fehlt die Adresse, müssen Sie nachweisen, dass Sie sich ernsthaft um sie bemüht haben.
Verlangt werden Originalausfertigungen. Einfache Kopien oder Handyfotos reichen für den Antrag nicht.

Apostille: wann nötig?
Laut Länderteil „Türkei“ des OLG Düsseldorf ist eine Apostille bei türkischen Scheidungsurteilen grundsätzlich nicht erforderlich, kann aber im Einzelfall verlangt werden. Ausnahme: Trägt das Urteil eine elektronische Signatur, ist die Apostille in jedem Fall erforderlich.
Welche Übersetzungen nötig sind und welche nicht
Die Checkliste ist eindeutig: Übersetzungen müssen von einem Übersetzer stammen, der von einer deutschen Landesjustizverwaltung ermächtigt ist. Für NRW verweist das OLG auf die Datenbank dolmetscher-uebersetzer.nrw.de. Eine Übersetzung eines türkischen Notars (noter onaylı tercüme) erfüllt diese Vorgabe nicht.
| Dokument | Übersetzung? | Hinweis |
|---|---|---|
| Scheidungsurteil (boşanma kararı) | Ja | Vollständig, einschließlich Tenor (hüküm) und Begründung. |
| Rechtskraftvermerk (kesinleşme şerhi) | Ja | Steht meist auf dem Urteil und wird mitübersetzt. Liegt er als eigenes Blatt vor, zählt er als eine weitere Seite. |
| Apostille | Ja | Wird zusammen mit dem Urteil übersetzt. |
| Deutsche Heiratsurkunde | Nein | Wenn Sie in Deutschland geheiratet haben, ist nichts zu übersetzen. |
| Internationale Heiratsurkunde (Formül B) | Meist nein | Mehrsprachiger Auszug; im Zweifel beim OLG fragen. |
| Aile cüzdanı / türkischer Personenstandsauszug | Ja | Nur die Seiten, die die Ehe belegen. |
| Dilekçe, Sitzungsprotokolle, Gutachten aus der Akte | Nein | Werden für die Anerkennung nicht verlangt. |
Wichtig ist die einheitliche Schreibweise der Namen. Schreiben Sie Namen in der Übersetzung genau wie im Pass, also mit ç, ğ, ı, ö, ş, ü. Weicht die Schreibweise vom Standesamtseintrag ab, fragt das OLG nach.
Unsicher, welche Seiten Ihres Urteils das OLG braucht? Schicken Sie uns ein Foto, wir sagen es Ihnen kostenlos.
Per WhatsApp fragenKosten, Dauer und Wirkung
Gebühr: Das Justizverwaltungskostengesetz sieht für die Feststellung nach § 107 FamFG eine Rahmengebühr von 15 bis 305 € vor. Die genaue Höhe richtet sich nach Ihrem Einkommen. Ältere Merkblätter nennen noch 10 € als Untergrenze. Ziehen Sie den Antrag zurück, fällt die Hälfte der Gebühr an.
Dauer: Das OLG Düsseldorf nennt keine verbindliche Frist. Es betont, dass vollständige Unterlagen das Verfahren beschleunigen. Verzögerungen entstehen vor allem durch Nachfragen, fehlende Rechtskraftnachweise und die Anhörung des früheren Ehepartners im Ausland. Planen Sie bei einer geplanten Hochzeit mehrere Monate ein.
Wirkung: Die Anerkennung wirkt auf den Tag der türkischen Scheidung zurück. Sie bindet alle deutschen Gerichte und Behörden (§ 107 Abs. 9 FamFG), also auch Standesamt, Einbürgerungsbehörde und Rentenversicherung. Lehnt die Behörde ab, können Sie innerhalb eines Monats eine Entscheidung des Oberlandesgerichts beantragen.
Und Sorgerecht, Unterhalt, Versorgungsausgleich?
Die Anerkennung nach § 107 FamFG betrifft nur die Auflösung der Ehe. Regelungen im türkischen Urteil zu Sorgerecht (velayet), Unterhalt (nafaka) oder Vermögen sind davon nicht erfasst. Solche Entscheidungen werden nach § 108 FamFG grundsätzlich ohne besonderes Verfahren anerkannt. Bei Streit oder wenn Sie Unterhalt in Deutschland vollstrecken wollen, sind die Familiengerichte zuständig. Hier lohnt sich eine anwaltliche Beratung. Für die Übersetzung bedeutet das: Diese Teile stehen ohnehin im Urteil und werden mitübersetzt. Sie brauchen keine zweite Übersetzung.
Die häufigsten Fehler
- Urteil ohne kesinleşme şerhi: Das häufigste Problem. Fordern Sie beim türkischen Gericht oder über einen Anwalt eine Ausfertigung mit Rechtskraftvermerk an, bevor Sie übersetzen lassen.
- e-Devlet-Ausdruck ohne Apostille: Elektronisch signierte Urteile brauchen laut OLG Düsseldorf immer eine Apostille.
- Übersetzung aus der Türkei: Notarübersetzungen aus der Türkei erfüllen die Anforderung „in Deutschland ermächtigter Übersetzer“ nicht.
- Doppelstaatsangehörigkeit übersehen: Wer zur Zeit des Urteils schon Deutscher war, braucht die Anerkennung, auch wenn beide türkische Pässe hatten.
- Zu spät anfangen: Wer den Hochzeitstermin schon gebucht hat, gerät unter Druck. Beginnen Sie mit der Anerkennung, sobald feststeht, dass Sie in Deutschland heiraten wollen.
- Ganze Akte übersetzen lassen: Das kostet viel und bringt nichts. Das OLG braucht das Urteil mit Rechtskraftnachweis.

„In den letzten 16 Monaten haben wir rund 130 türkische Scheidungsurteile mit Rechtskraftvermerk ins Deutsche übersetzt. Mein wichtigster Rat: Prüfen Sie vor dem Auftrag, ob der kesinleşme şerhi wirklich auf Ihrem Exemplar steht und ob es ein e-Devlet-Ausdruck ist. Fehlt der Vermerk oder die Apostille, muss nach der Nachbesorgung oft eine zweite Seite übersetzt werden. Schicken Sie uns lieber vorher ein Foto, dann sagen wir Ihnen, was fehlt.“
Ali Harun BalkayaErmächtigter Übersetzer, Balkaya Übersetzungen, Wuppertal
Ihr Scheidungsurteil für das OLG übersetzen lassen
Ein Foto genügt: Wir sagen Ihnen, welche Seiten nötig sind, und nennen Ihnen den Festpreis.
- Pro Seite höchstens 49,90 €, Bestätigungsvermerk, Stempel und Versand inklusive
- 3–7 Werktage, auf Wunsch Expresslieferung
- Qualifiziert elektronisch signiertes PDF (QES) zusätzlich zum Papieroriginal
- Von einem in Deutschland ermächtigten Übersetzer, wie vom OLG Düsseldorf und den Standesämtern verlangt
Häufige Fragen
Beide waren bei der Scheidung nur Türken. Brauche ich trotzdem einen Antrag?
Kann ich die Anerkennung beantragen, wenn mein früherer Ehepartner nicht mitmacht?
Akzeptiert das OLG einen Urteilsausdruck aus e-Devlet oder UYAP?
Ist eine Übersetzung aus der Türkei mit Notarbeglaubigung ausreichend?
Wie lange dauert die Anerkennung?
Was kostet die Übersetzung meines Scheidungsurteils?
Weitere Ratgeber
Quellen
- § 107 FamFG – Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen
- § 108 FamFG – Anerkennung anderer ausländischer Entscheidungen
- JVKostG, Anlage (Gebührenverzeichnis), Nr. 1331
- NRW – Verordnung zur Übertragung der Befugnisse auf den Präsidenten des OLG Düsseldorf
- OLG Düsseldorf – Anerkennung ausländischer Ehescheidungen, mit Leitfaden (Januar 2026) und Checkliste
- OLG Düsseldorf – Länderteil Türkei
- T.C. Adalet Bakanlığı – e-Apostil-Verfahren für elektronisch signierte Gerichtsentscheidungen
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verfahren und Anforderungen der Behörden können sich ändern. Prüfen Sie vor der Antragstellung die aktuellen Vorgaben der für Sie zuständigen Stelle.

