Ratgeber · Internationale Urkunden

Iranische Dokumente in Deutschland 2026: Legalisation, Shenasnameh, Übersetzung

Ali Harun BalkayaAli Harun Balkaya, ermächtigter ÜbersetzerAktualisiert: 21. Oktober 2026Lesezeit: 11 Minuten
Iranisches Personenstandsbuch, gestempelte Heiratsurkunde und Kalender auf einem Schreibtisch

Iranische Urkunden brauchen in Deutschland mehr Vorarbeit als die meisten anderen. Iran kennt keine Apostille, die Legalisation läuft über drei Stellen, und die Deutsche Botschaft Teheran arbeitet 2026 nur eingeschränkt. Dazu kommen der persische Kalender und Namen, die in jedem Dokument anders geschrieben sind. Dieser Ratgeber zeigt den Weg für Shenasnameh, Heiratsurkunde und Zeugnisse und sagt ehrlich, wo Sie Zeit und Geld sparen können.

Kurz gesagt

  1. Keine Apostille: Iran ist kein Vertragsstaat des Haager Apostille-Übereinkommens. Iranische Urkunden werden legalisiert: erst Vorbeglaubigung durch das iranische Justizministerium, dann durch das iranische Außenministerium, zuletzt Legalisation durch die Deutsche Botschaft Teheran.
  2. Botschaft 2026: Die Botschaft arbeitet nach eigenen Angaben eingeschränkt. Legalisationen laufen wieder über den Dienstleister TLScontact in Teheran, mit Warteliste. Kosten: 30 € Botschaftsgebühr plus 10 € TLScontact pro Dokument, bar in Euro.
  3. Aus Deutschland geht das nur über eine Vertrauensperson in Iran mit Vollmacht. Postversand an die Botschaft ist nicht vorgesehen. Urkunden der iranischen Botschaft in Berlin werden nicht legalisiert.
  4. Übersetzung: Für die Legalisation braucht es eine Übersetzung durch einen in Iran zugelassenen Übersetzer. Viele deutsche Behörden verlangen zusätzlich eine Übersetzung durch einen in Deutschland ermächtigten Übersetzer, mit Namen exakt wie im Pass und umgerechneten Daten.

Ehrlicher Hinweis: Fragen Sie die deutsche Behörde schriftlich, ob ihr die legalisierte iranische Übersetzung genügt. Wenn ja, brauchen Sie keine zweite. Und lassen Sie von der Shenasnameh nur die Seiten übersetzen, die Einträge enthalten.

Schritt 1Übersetzung in IranDurch einen Übersetzer auf der Liste des iranischen Außenministeriums.
Schritt 2VorbeglaubigungErst iranisches Justizministerium, dann iranisches Außenministerium. Höchstens ein Jahr alt bei Vorlage.
Schritt 3LegalisationDeutsche Botschaft Teheran, Termin über TLScontact, persönlich oder mit Vollmacht.

Legalisation statt Apostille: der Weg in drei Stufen

Zwischen Staaten des Haager Übereinkommens von 1961 genügt eine Apostille des Ausstellerstaats. Iran gehört nicht dazu. Für iranische Urkunden bleibt deshalb nur die Legalisation: Die deutsche Auslandsvertretung im Ausstellerstaat bestätigt die Echtheit von Unterschrift und Siegel. Das Auswärtige Amt beschreibt dieses Prinzip allgemein; zuständig ist immer die Vertretung im Land, das die Urkunde ausgestellt hat.

Laut Deutscher Botschaft Teheran gelten diese Voraussetzungen:

  • Nur öffentliche Urkunden, ausgestellt in Iran, im Original, mit Siegel und Unterschrift der ausstellenden Stelle.
  • Ausgeschlossen sind private Schriftstücke und Urkunden, die iranische Auslandsvertretungen ausgestellt haben, also auch Dokumente der iranischen Botschaft in Berlin oder der Generalkonsulate in Deutschland.
  • Übersetzung ins Deutsche durch einen Übersetzer, der auf der Liste des iranischen Außenministeriums steht. Manche dieser Büros holen gegen Aufpreis auch die Vorbeglaubigungen ein.
  • Vorbeglaubigung zuerst durch das iranische Justizministerium, danach durch das iranische Außenministerium. Beide Vermerke dürfen bei Vorlage in der Botschaft nicht älter als ein Jahr sein.

Ein Detail, das viele überrascht: Hinweise mehrerer Oberlandesgerichte (etwa Bamberg und Sachsen) beschreiben, dass der Legalisationsvermerk nicht auf die persische Urkunde selbst gesetzt wird, sondern auf die in Iran angefertigte deutsche Übersetzung. Sie legen in Deutschland deshalb das Original und die legalisierte Übersetzung vor. Trennen Sie beides nicht.

Das gleiche Grundproblem, keine Apostille und nur eingeschränkt arbeitende Botschaft, kennen auch Familien aus Syrien. Wie es dort läuft, lesen Sie in unserem Ratgeber zu syrischen Urkunden.

Deutsche Botschaft Teheran 2026: was funktioniert

Die Lage ist im Oktober 2026 nicht eindeutig. Zwei offizielle Quellen beschreiben sie unterschiedlich:

  • Botschaft Teheran (Statusseite): Visastelle sowie Rechts- und Konsularabteilung arbeiten wegen erheblicher personeller und technischer Einschränkungen im eingeschränkten Betrieb. Anträge auf Legalisation iranischer Urkunden werden wieder über TLScontact angenommen. Unterschriftsbeglaubigungen sind nach Online-Termin möglich, alle sonstigen konsularischen Dienstleistungen noch nicht. Wann der Regelbetrieb zurückkehrt, kann die Botschaft nicht sagen.
  • Auswärtiges Amt (Reise- und Sicherheitshinweise, Stand 20.10.2026): Es gilt eine Reisewarnung für Iran. Das Personal der Botschaft wurde wegen der Sicherheitslage temporär aus Iran verlegt; konsularische Hilfe kann derzeit nicht gewährleistet werden. Hintergrund sind die militärischen Auseinandersetzungen seit Ende Februar 2026.

Für Sie heißt das: Legalisationen sind grundsätzlich wieder beantragbar, aber mit Wartezeit und ohne Garantie. Prüfen Sie die Statusseite der Botschaft unmittelbar vor jedem Schritt.

Ablauf und Kosten

40 €pro Dokument: 30 € Botschaft plus 10 € TLScontact, bar in Euro
1 JahrHöchstalter der iranischen Vorbeglaubigungen bei Vorlage
15 Mio. RialReservierungsgebühr für die Warteliste, nach dem Termin erstattet
  • Termin: Konto bei TLScontact anlegen, Leistung „Urkundenlegalisation“ wählen, auf die Warteliste setzen. Die Reservierungsgebühr muss innerhalb von 48 Stunden bezahlt werden. Den Termin teilt TLScontact per E-Mail mit.
  • Abgabe: Persönlich im TLScontact-Zentrum in Teheran, mit Originalen und vorbeglaubigten Übersetzungen. TLScontact prüft nichts vor; entscheiden tut allein die Botschaft.
  • Vertretung: Wer in Deutschland lebt, schickt eine Vertrauensperson. Sie braucht eine schriftliche Vollmacht (Vordruck der Botschaft auf Deutsch, Englisch und Persisch) und eine Kopie Ihrer iranischen Nationalkarte. Ohne beides wird sie nicht vorgelassen.
  • Nicht am Visumstermin: Legalisationen werden nicht mehr am Tag eines Visumantrags erledigt. Die Urkunden müssen vorher legalisiert sein.
  • Nicht in Nachbarländern: Die Botschaft bittet ausdrücklich, nicht auf Vertretungen in Nachbarstaaten auszuweichen; diese sind nicht zuständig.
Wenn die Legalisation nicht klappt: Für Standesämter erlaubt § 9 Abs. 2 PStG, andere Urkunden zugrunde zu legen, wenn öffentliche Urkunden nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu beschaffen sind, und als letzte Stufe eidesstattliche Versicherungen. Das ist kein Automatismus. Dokumentieren Sie jeden vergeblichen Versuch: Wartelisten-Bestätigung, E-Mails, Absagen.

Shenasnameh und Heiratsurkunde (Aghdnameh)

Shenasnameh: Geburtsurkunde und Familienchronik in einem

Die Shenasnameh ist das iranische Personenstandsbuch. Sie enthält die Geburtsdaten, aber auch Einträge zu Eheschließungen, Scheidungen, Kindern und Tod. Deutsche Oberlandesgerichte führen sie als „Geburtsurkunde in Form der Kennkarte“. Für die Eheschließung in Deutschland wird sie im Original verlangt.

Bei der Legalisation sind die Praktiken nicht einheitlich. Ältere Hinweise des OLG Köln nennen die Shenasnameh als einziges Dokument, das keine Legalisation braucht. Das OLG Bamberg verlangt dagegen auch für sie die Legalisation; lebt die Person schon in Deutschland, fertigt das Standesamt vorher eine beglaubigte Kopie an. Fragen Sie deshalb Ihr Standesamt, bevor Sie die Shenasnameh nach Iran schicken.

Bei der Botschaft dient die Shenasnameh auch als Begleitdokument: Wer eine Heiratsurkunde legalisieren lässt, legt die Shenasnamehs beider Ehegatten im Original vor. Bei einer Scheidungsurkunde genügt mindestens eine. Zur reinen Identifikation vorgelegte Shenasnamehs kosten keine eigene Gebühr.

Heiratsurkunde (Aghdnameh) und Scheidung

Die iranische Heiratsurkunde wird von einem Heiratsnotariat ausgestellt und ist oft ein mehrseitiges Heft. Sie enthält neben den Personalien die Brautgabe (Mehrieh) und häufig Vertragsbedingungen. Für eine frühere Ehe verlangt etwa das OLG Bamberg die Heiratsurkunde des Notariats, die Scheidungsurkunde und gegebenenfalls die Scheidungsentscheidung.

Wichtig für Geschiedene: Eine in Deutschland ausgesprochene Scheidung wirkt nach iranischem Recht in der Regel erst, wenn sie bei der zuständigen iranischen Stelle registriert ist. Die OLG-Hinweise verlangen dafür einen Nachweis. Ob umgekehrt eine ausländische Scheidung in Deutschland gilt, ist ein eigenes Verfahren; das Prinzip erklären wir am Beispiel der Anerkennung türkischer Scheidungen.

DokumentLegalisation?Hinweis
ShenasnamehJe nach BehördeOLG-Praxis uneinheitlich; vorher beim Standesamt fragen
Heiratsurkunde des Notariats (Aghdnameh)JaBeide Shenasnamehs im Original mitbringen
ScheidungsurkundeJaMindestens eine Shenasnameh im Original
Polizeiliches FührungszeugnisJaNicht älter als drei Monate
Bescheinigung der iranischen Botschaft BerlinNeinUrkunden iranischer Auslandsvertretungen sind ausgeschlossen
Privates Schriftstück, Kopie ohne SiegelNeinNur öffentliche Originale mit Siegel und Unterschrift

Sie sind unsicher, welche Seiten Ihrer Shenasnameh oder Heiratsurkunde die Behörde braucht? Schicken Sie uns Fotos. Wir sagen Ihnen kostenlos, was wir darauf sehen.

Per WhatsApp fragen

Schul- und Hochschulzeugnisse: Bestätigung, anabin, ZAB

Für Zeugnisse gilt dieselbe Kette wie für Personenstandsurkunden: Übersetzung in Iran, Vorbeglaubigung durch Justiz- und Außenministerium, Legalisation in Teheran. Davor steht in der Praxis meist ein weiterer Schritt: Die zuständige iranische Stelle muss das Zeugnis bestätigen, bei Schulabschlüssen das Bildungsministerium, bei Hochschulabschlüssen je nach Fach das Wissenschafts- oder das Gesundheitsministerium. Welche Bestätigung Ihr Dokument braucht, weiß das Übersetzungsbüro in Iran, das die Vorbeglaubigung einholt.

Anerkennung in Deutschland

  • anabin prüfen: In der Datenbank der Kultusministerkonferenz sehen Sie, ob Ihre Hochschule als „H+“ geführt wird und ob Ihr Abschluss einem deutschen „entspricht“. Die Botschaft Teheran verlangt für Arbeitsvisa Ausdrucke beider Einträge.
  • ZAB-Zeugnisbewertung: Fehlt Ihr Abschluss oder Ihre Hochschule in anabin, brauchen Sie eine Bewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen. Ob die ZAB für persische Dokumente eine Übersetzung verlangt, zeigt das Online-Antragsportal an. Bestellen Sie erst danach.
  • Schulabschluss für ein Studium: Hochschulen wie die Universität Hamburg verlangen neben dem Abschlusszeugnis der Sekundarschule den Nachweis über den Pre-University-Kurs und/oder die bestandene Hochschulaufnahmeprüfung (Konkur). Studienleistungen an der Islamischen Azad Universität werden dort erst ab 2014 anerkannt.
  • Reglementierte Berufe wie Arzt, Pflege oder Lehramt brauchen zusätzlich eine Berufsanerkennung bei der zuständigen Stelle. Dort sind Übersetzungen durch in Deutschland ermächtigte Übersetzer die Regel.

Für uni-assist genügen Übersetzungen durch vereidigte oder gerichtlich zugelassene Übersetzer. Ein Fehler, den wir oft sehen: Das ganze Transkript wird übersetzt, obwohl die Stelle nur Abschlusszeugnis und Notenübersicht sehen will. Fragen Sie vorher.

Namen und Daten: BGH-Beschluss und persischer Kalender

Der BGH-Fall betraf iranische Pässe

Persische Namen haben keine feste lateinische Schreibweise. In einer Familie steht dann „boiy“ im Pass, „bouei“ im Aufenthaltstitel und beim Cousin noch etwas anderes. Genau so ein Fall ging bis zum Bundesgerichtshof (Beschluss vom 08.02.2023, XII ZB 402/22).

Eine iranische Familie wollte den Familiennamen ihres in Deutschland geborenen Sohnes im Geburtenregister ändern lassen. Das Standesamt hatte die Schreibweise aus den iranischen Nationalpässen der Eltern übernommen. Die Eltern wollten die Schreibweise aus dem deutschen Reiseausweis des Vaters, damit die ganze Familie einheitlich heißt. Amtsgericht und Oberlandesgericht gaben ihnen recht. Der BGH nicht: Nach dem CIEC-Übereinkommen Nr. 14 muss Deutschland eine lateinische Schreibweise aus einer ausländischen Urkunde buchstabengetreu übernehmen. Der Registereintrag war richtig, eine Berichtigung nach §§ 47, 48 PStG ausgeschlossen. Der Wunsch nach Einheitlichkeit ändert daran nichts.

Praxis: Schicken Sie uns mit jeder Urkunde eine Kopie des Passes, aus dem die maßgebliche Schreibweise stammt. Wir übernehmen sie exakt. Für Eltern, Orte oder Personen ohne lateinische Vorlage transkribieren wir einheitlich innerhalb des Auftrags und weisen darauf hin, dass es sich um eine Transkription handelt.

Solar Hijri: Daten richtig umrechnen

Iranische Urkunden datieren nach dem iranischen Sonnenkalender (Hejri Shamsi). Das Jahr beginnt mit Nouruz um den 20. oder 21. März; das Jahr 1405 begann im März 2026. Die ersten sechs Monate haben 31 Tage, die nächsten fünf 30, der letzte Monat (Esfand) 29 oder 30. Ein bekanntes Beispiel: Der 22. Bahman 1357 entspricht dem 11. Februar 1979.

  • Beide Daten nennen: In unseren Übersetzungen steht das Originaldatum und das umgerechnete gregorianische Datum. So kann die Behörde beides prüfen.
  • Jahreswechsel beachten: Ein Datum aus den Monaten Dey, Bahman oder Esfand fällt bereits ins nächste gregorianische Jahr. Hier entstehen die meisten Rechenfehler.
  • Mondkalender: Religiöse Vermerke in Heiratsurkunden tragen manchmal zusätzlich ein Datum nach dem islamischen Mondkalender (Hejri Qamari). Das wird gesondert gekennzeichnet.
  • Abweichende Geburtsdaten: Stimmt das Datum im deutschen Aufenthaltstitel nicht mit der korrekt umgerechneten Shenasnameh überein, ist das ein Fall für die Ausländerbehörde, nicht für die Übersetzung. Wir übersetzen, was in der Urkunde steht, und rechnen nachvollziehbar um.

Übersetzung Farsi–Deutsch: was Sie wirklich brauchen

Die Übersetzung aus Iran ist Teil der Legalisation. Deutsche Standesämter, Gerichte und Ausländerbehörden verlangen häufig trotzdem eine Übersetzung durch einen in Deutschland öffentlich bestellten, beeidigten oder ermächtigten Übersetzer. Die OLG-Hinweise aus Bayern und Sachsen sagen das für die Eheschließung ausdrücklich. Balkaya Übersetzungen arbeitet dafür mit ermächtigten Übersetzern für Farsi zusammen.

  • Erst fragen, dann übersetzen: Manche Behörden akzeptieren die legalisierte iranische Übersetzung. Dann sparen Sie die zweite komplett.
  • Nur Seiten mit Einträgen: Leere Seiten der Shenasnameh müssen in der Regel nicht übersetzt werden. Wir vermerken in der Übersetzung, welche Seiten leer sind.
  • Legalisationsvermerke mitübersetzen: Stempel des Justiz- und Außenministeriums gehören zur Urkunde. Die Behörde muss sehen, dass die Kette vollständig ist.
  • Dari ist nicht Farsi-Urkunde: Afghanische Dokumente sind sprachlich verwandt, folgen aber eigenen Regeln für Beschaffung und Echtheitsprüfung. Sagen Sie uns, aus welchem Land die Urkunde stammt.

Der Preis richtet sich nach den Seiten des Originals. Ein Führungszeugnis hat meist eine Seite, eine Heiratsurkunde mehrere. Wir nennen Ihnen den Festpreis vor dem Auftrag; die Einzelheiten stehen auf unserer Preisseite.

Die häufigsten Fehler

  1. Bescheinigung der iranischen Botschaft in Berlin: Schnell zu bekommen, aber nicht legalisierbar. Für die Legalisation zählen nur in Iran ausgestellte Urkunden.
  2. Abgelaufene Vorbeglaubigung: Ist der Stempel des Außenministeriums älter als ein Jahr, nimmt die Botschaft die Urkunde nicht an. Bei langen Wartelisten rechtzeitig planen.
  3. Vollmacht vergessen: Ohne unterschriebene Vollmacht und Kopie der Nationalkarte wird Ihre Vertrauensperson bei TLScontact nicht vorgelassen.
  4. Original und legalisierte Übersetzung getrennt: Der Vermerk sitzt auf der Übersetzung. Legen Sie in Deutschland immer beides zusammen vor.
  5. Name „vereinheitlicht“: Die Übersetzung muss die Schreibweise des Passes übernehmen, auch wenn sie innerhalb der Familie abweicht.
  6. Datum falsch umgerechnet: Besonders bei Daten aus Dey, Bahman und Esfand. Eine falsche Jahreszahl führt zu Rückfragen und Verzögerungen.
Ali Harun Balkaya

„In den letzten 16 Monaten haben wir rund 35 Dokumente aus dem Farsi und Dari übersetzt. Die meisten Rückfragen von Behörden betreffen nicht die Übersetzung selbst, sondern zwei Details: eine Namensschreibweise, die nicht zum Pass passt, und ein Datum, das um ein Jahr verrutscht ist. Deshalb fragen wir bei jedem Auftrag zuerst nach dem Pass und rechnen jedes Datum nachvollziehbar um. Und bevor Sie eine zweite Übersetzung bezahlen, klären wir mit Ihnen, ob die legalisierte iranische Fassung nicht schon reicht.“

Ali Harun Balkaya
Ermächtigter Übersetzer, Balkaya Übersetzungen, Wuppertal

Iranische Urkunden prüfen und übersetzen lassen

Ein Foto genügt. Wir sagen Ihnen zuerst, was die Behörde wirklich braucht, dann den Festpreis.

  • Pro Seite höchstens 49,90 €, Bestätigungsvermerk, Stempel und Versand inklusive
  • 3–7 Werktage, auf Wunsch Expresslieferung
  • PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) für Online-Anträge
  • Anerkannt bei Standesämtern, Ausländerbehörden, Gerichten und Hochschulen

Häufige Fragen

Gibt es für iranische Urkunden eine Apostille?
Nein. Iran ist kein Vertragsstaat des Haager Apostille-Übereinkommens. Iranische Urkunden werden über das iranische Justiz- und Außenministerium vorbeglaubigt und von der Deutschen Botschaft Teheran legalisiert.
Kann ich meine Urkunden aus Deutschland per Post legalisieren lassen?
Nach den Angaben der Botschaft nicht. Die Abgabe erfolgt persönlich bei TLScontact in Teheran. Aus Deutschland beauftragen Sie eine Vertrauensperson in Iran mit schriftlicher Vollmacht und Kopie Ihrer Nationalkarte.
Arbeitet die Deutsche Botschaft Teheran im Moment überhaupt?
Eingeschränkt. Die Botschaft meldet, dass Legalisationen wieder über TLScontact angenommen werden. Das Auswärtige Amt weist in den Reisehinweisen (Stand 20.10.2026) darauf hin, dass das Personal temporär verlegt wurde und konsularische Hilfe nicht gewährleistet ist. Prüfen Sie die Statusseite der Botschaft vor jedem Schritt und rechnen Sie mit Wartezeiten.
Muss ich die ganze Shenasnameh übersetzen lassen?
In der Regel nur die Seiten mit Einträgen. Leere Seiten werden in der Übersetzung als leer vermerkt. Wenn Ihre Behörde ausdrücklich eine vollständige Übersetzung will, richten wir uns danach.
Warum steht mein Name in der Übersetzung anders als in der Shenasnameh meiner Eltern?
Weil die Schreibweise aus Ihrem Pass maßgeblich ist. Nach dem Beschluss des BGH vom 08.02.2023 (XII ZB 402/22) wird eine lateinische Schreibweise aus einer ausländischen Urkunde buchstabengetreu übernommen, auch wenn Familienangehörige anders geschrieben werden.
Was mache ich, wenn ich keine legalisierte Urkunde bekomme?
Sprechen Sie mit der Behörde. Das Standesamt kann nach § 9 Abs. 2 PStG andere Urkunden und zuletzt eidesstattliche Versicherungen zulassen, wenn die Beschaffung unmöglich oder unverhältnismäßig ist. Belegen Sie Ihre Bemühungen schriftlich.
Ali Harun Balkaya

Ali Harun Balkaya
Von den Landgerichten Frankfurt am Main und Limburg (Türkisch) sowie vom Oberlandesgericht Düsseldorf (Englisch) ermächtigter Übersetzer. Studium der Wirtschaftswissenschaften (Bergische Universität Wuppertal) und Management Information Systems (Boğaziçi Üniversitesi). Balkaya Übersetzungen liefert seit 2007 beglaubigte Übersetzungen in ganz Deutschland. Über uns

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Quellen

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Lage an der Deutschen Botschaft Teheran und die Praxis der Behörden ändern sich laufend; prüfen Sie vor jedem Schritt die aktuelle Statusseite der Botschaft und fragen Sie bei der zuständigen Behörde nach.