Englische Urkunden in Deutschland 2026: Wann reicht das Original, wann braucht es Übersetzung?

Englisch versteht in deutschen Behörden fast jeder. Trotzdem ist Englisch keine Amtssprache, und ob Ihre englische Urkunde ohne Übersetzung durchgeht, entscheidet die Stelle, bei der Sie sie abgeben. Dieser Ratgeber zeigt Stelle für Stelle, wo das Original reicht, wo eine beglaubigte Übersetzung Pflicht ist und welche Echtheitsnachweise (Apostille oder Urkundenüberprüfung) britische, US-amerikanische oder indische Dokumente brauchen.
Kurz gesagt
- Grundregel: Die Amtssprache ist Deutsch (§ 23 VwVfG, § 87 AO), die Gerichtssprache ebenfalls (§ 184 GVG). Behörden können bei englischen Unterlagen auf eine Übersetzung verzichten, müssen es aber nicht.
- Meist ohne Übersetzung: Hochschulbewerbungen über uni-assist, Visumanträge bei deutschen Auslandsvertretungen (z. B. in der Türkei) und viele Arbeitgeber akzeptieren englische Dokumente.
- Fast immer mit Übersetzung: Standesamt (§ 2 Abs. 2 PStV), Gerichte, Berufsanerkennung (§ 5 BQFG) und Familienkasse außerhalb von EU-Fällen.
- Echtheit ist ein eigenes Thema: Urkunden aus Großbritannien und den USA brauchen eine Apostille. Für Indien, Pakistan und die Philippinen gilt die Apostille im Verhältnis zu Deutschland nicht; dort prüft auf Antrag einer deutschen Behörde die Botschaft.
Ehrlicher Hinweis: Fragen Sie vor jeder Übersetzung kurz bei der Stelle nach, ob sie das englische Original akzeptiert. Bei Hochschulen und Visumstellen sparen Sie sich damit oft die gesamten Übersetzungskosten.
- Die Grundregel: Amtssprache Deutsch, aber mit Ermessen
- Stelle für Stelle: Wo reicht das englische Original?
- Standesamt, Gericht, Anerkennung, Familienkasse: hier wird es streng
- Apostille oder Urkundenüberprüfung: UK, USA, Indien und andere
- Seiten sparen: was Sie nicht übersetzen lassen müssen
- Die 6 häufigsten Fehler
- Häufige Fragen
Die Grundregel: Amtssprache Deutsch, aber mit Ermessen
§ 23 Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes ist kurz: „Die Amtssprache ist deutsch.“ Die Landesgesetze für Kommunen und Landesbehörden enthalten gleichlautende Regeln. Für Finanzämter und die Familienkasse gilt § 87 der Abgabenordnung mit demselben Inhalt.
Spannend ist Absatz 2. Legen Sie fremdsprachige Unterlagen vor, soll die Behörde unverzüglich eine Übersetzung verlangen. In begründeten Fällen kann sie eine beglaubigte Übersetzung oder eine Übersetzung durch einen ermächtigten oder beeidigten Übersetzer fordern. Reichen Sie die Übersetzung nicht rechtzeitig ein, darf die Behörde selbst übersetzen lassen, auf Ihre Kosten.
Das Wort „soll“ lässt Spielraum. Versteht die Sachbearbeiterin das englische Dokument sicher, kann sie darauf verzichten. Einen Anspruch darauf haben Sie aber nicht. In der Praxis hängt es von drei Dingen ab:
- Wie wichtig ist das Dokument? Ein englischer Arbeitsvertrag als Nebenbeleg wird eher akzeptiert als eine Geburtsurkunde, die in ein deutsches Register eingetragen wird.
- Muss jemand anders es lesen? Wird die Akte an eine andere Stelle, ein Gericht oder eine Kasse weitergegeben, verlangen Behörden fast immer eine deutsche Fassung.
- Gibt es eine Sonderregel? Standesamt, Gericht und Berufsanerkennung haben eigene Vorschriften, die strenger sind als § 23 VwVfG.
Stelle für Stelle: Wo reicht das englische Original?
Die folgende Übersicht beruht auf den Vorschriften und den veröffentlichten Hinweisen der jeweiligen Stellen. Sie ersetzt nicht die Nachfrage im Einzelfall, zeigt aber, wo Sie realistisch ohne Übersetzung auskommen.
| Stelle | Übersetzung? | Grundlage und Praxis |
|---|---|---|
| Hochschule / uni-assist | Meist nein | Zeugnisse, die im Herkunftsland amtlich auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden, brauchen keine Übersetzung. Länderhinweise von uni-assist beachten. |
| Visum bei deutscher Auslandsvertretung | Meist nein | Die Vertretungen in der Türkei etwa verlangen Übersetzungen aller fremdsprachigen Unterlagen, ausdrücklich ausgenommen englische. Andere Vertretungen haben eigene Merkblätter. |
| Arbeitgeber (nicht reglementierter Beruf) | Meist nein | Keine gesetzliche Pflicht. Englische Zeugnisse und Referenzen sind in vielen Firmen üblich. |
| Ausländerbehörde | Ermessen | Landes-VwVfG wie § 23 VwVfG. Nebenbelege oft auf Englisch akzeptiert, Personenstandsurkunden häufig nicht. |
| Jobcenter, Agentur für Arbeit, Rentenversicherung | Ermessen | Für Sozialleistungen gilt § 19 SGB X mit derselben Struktur. Kurze Belege werden teils akzeptiert; im Zweifel nachfragen. |
| Familienkasse | Kommt darauf an | § 87 AO. In Fällen der EU-Verordnung 883/2004 darf sie nach ihrer Dienstanweisung keine Übersetzung verlangen, sonst schon. |
| Standesamt | Ja | § 2 Abs. 2 PStV: Bei fremdsprachigen Urkunden „soll eine Übersetzung in die deutsche Sprache gefordert werden“. |
| Gericht | Ja | § 184 GVG, § 142 Abs. 3 ZPO. Ausnahme: englischsprachige Verfahren vor Commercial Courts (§ 184a GVG). |
| Berufsanerkennung | Ja | § 5 Abs. 2 BQFG: Ausbildungsnachweise und Berufserfahrung in deutscher Übersetzung durch öffentlich bestellte oder beeidigte Übersetzer. Abweichungen nur nach Ermessen der Stelle. |
Wenn Sie aus der Türkei kommen und Ihre Universität ein englisches Diploma Supplement ausgestellt hat, gilt dasselbe Prinzip. Wann sich die Übersetzung dort lohnt, steht in unserem Beitrag Diploma Supplement: Übersetzung nötig? (auf Türkisch).
Standesamt, Gericht, Anerkennung, Familienkasse: hier wird es streng
Standesamt
Ob Heirat, Geburt eines Kindes, Namenserklärung oder Nachbeurkundung: Was das Standesamt einträgt, steht später in einem deutschen Register. Deshalb sieht § 2 Abs. 2 der Personenstandsverordnung vor, dass für fremdsprachige Urkunden eine deutsche Übersetzung gefordert wird. Englisch ist davon nicht ausgenommen. Rechnen Sie also mit einer Übersetzung der Geburtsurkunde, der Heiratsurkunde, eines Scheidungsurteils und der Apostillen dazu.
Eine Ausnahme kommt von der EU: Nach Art. 6 der Verordnung (EU) 2016/1191 darf für bestimmte Urkunden aus einem anderen EU-Staat keine Übersetzung verlangt werden, wenn ein mehrsprachiges EU-Formular beigefügt ist. Das betrifft etwa Urkunden aus Irland oder Malta, nicht aber aus Großbritannien oder den USA. Wie das konkret funktioniert, zeigt unser Ratgeber zu rumänischen und polnischen Urkunden.
Gerichte
Die Gerichtssprache ist Deutsch (§ 184 GVG). Das Gericht kann nach § 142 Abs. 3 ZPO anordnen, dass Sie zu fremdsprachigen Urkunden eine Übersetzung eines nach Landesrecht ermächtigten oder öffentlich bestellten Übersetzers beibringen. Eine solche Übersetzung gilt als richtig und vollständig, wenn der Übersetzer dies bescheinigt. Im Familien- und Erbrecht, etwa bei einem englischen Testament oder einem US-Scheidungsurteil, ist das der Normalfall.
Neu ist seit 2025 § 184a GVG: Länder können für bestimmte Wirtschaftsstreitigkeiten Commercial Chambers und Commercial Courts einrichten, vor denen das ganze Verfahren auf Englisch läuft. Dort sind englische Urkunden von der Übersetzungspflicht nach § 142 Abs. 3 ZPO ausgenommen. Für Privatpersonen in Familien-, Erb- oder Mietsachen spielt das keine Rolle.
Berufsanerkennung
Wer als Ärztin, Pflegefachkraft, Lehrer oder Ingenieurin arbeiten will, braucht die Anerkennung. § 5 Abs. 2 BQFG schreibt für Ausbildungsnachweise und Nachweise über Berufserfahrung deutsche Übersetzungen durch öffentlich bestellte oder beeidigte Übersetzer vor. Die Stelle kann nach Abs. 3 eine andere Form zulassen. Manche Kammern akzeptieren deshalb englische Unterlagen teilweise; verlassen sollten Sie sich darauf erst, wenn die Stelle es Ihnen schriftlich bestätigt. Für Ärzte gelten zusätzlich die Regeln der Approbationsbehörden.
Familienkasse
Für Kindergeld gilt § 87 AO. Die Dienstanweisung der Familienkasse (DA-KG, Abschnitt V 6.2) stellt klar: In Fällen der EU-Koordinierungsverordnung 883/2004 darf keine Übersetzung verlangt werden. In allen anderen Fällen, etwa bei Kindern in den USA, Indien oder Nigeria, kann die Familienkasse eine Übersetzung fordern. Wird sie nicht vorgelegt, darf das zu Ihrem Nachteil gewertet werden.
Unsicher, ob Ihre englische Urkunde übersetzt werden muss? Schicken Sie ein Foto und sagen Sie uns, wo Sie sie abgeben. Wir antworten ehrlich.
Per WhatsApp fragenApostille oder Urkundenüberprüfung: UK, USA, Indien und andere
Die Übersetzung beantwortet nur die Frage „Was steht drin?“. Ob die Urkunde echt ist, ist eine zweite Frage. Dafür gibt es die Apostille nach dem Haager Übereinkommen von 1961 oder, wenn sie nicht gilt, die Legalisation bzw. Urkundenüberprüfung durch die deutsche Botschaft. Grundlagen zur Apostille finden Sie in unserem Beitrag Apostille: was, wo, wie (auf Türkisch).
| Ausstellerstaat | Echtheitsnachweis für Deutschland | Wo? |
|---|---|---|
| Vereinigtes Königreich | Apostille | Legalisation Office des FCDO, online beantragen |
| USA | Apostille | Bei Urkunden eines Bundesstaats (Geburt, Heirat, Scheidung) der Secretary of State dieses Bundesstaats |
| Kanada, Südafrika | Apostille | Zuständige Stelle im Ausstellerstaat; Kanada ist seit 11.01.2024 dabei |
| Indien | Keine Apostille, keine Legalisation | Urkundenüberprüfung über die Deutsche Botschaft, nur auf Antrag einer deutschen Behörde |
| Pakistan, Philippinen | Apostille gilt nicht | Deutschland hat Einspruch gegen den Beitritt eingelegt; Verfahren bei der deutschen Vertretung erfragen |
| Andere englischsprachige Staaten | Prüfen | Liste des Auswärtigen Amts zum Apostille-Übereinkommen |
Großbritannien: Das FCDO stellt Apostillen für Urkunden von Gerichten, öffentlichen Registern, Ministerien und registrierten Ärzten aus. Andere Dokumente brauchen vorher die Beglaubigung durch einen britischen Notar oder Solicitor. Die Papier-Apostille dauert laut GOV.UK bis zu 25 Arbeitstage plus Versand, die e-Apostille bis zu 2 Arbeitstage. Für Urkunden des General Register Office gibt es keine e-Apostille.
Indien: Die Deutsche Botschaft hat die Legalisation indischer Urkunden im Jahr 2000 eingestellt. Stattdessen läuft eine Urkundenüberprüfung, die nur eine deutsche Behörde beantragen kann, nicht Sie selbst. Die Botschaft selbst verlangt für englische Urkunden keine Übersetzung. Das heißt aber nicht, dass Ihr Standesamt danach auf die deutsche Übersetzung verzichtet.
Seiten sparen: was Sie nicht übersetzen lassen müssen
Abgerechnet wird bei uns pro Seite des Originals, höchstens 49,90 € pro Seite. Wer genau hinsieht, kann oft mehrere Seiten weglassen:
- Nur die verlangten Dokumente: Für eine Eheschließung braucht das Standesamt Ihre Geburtsurkunde, nicht Ihr Bachelor-Zeugnis.
- Bei der Hochschule gar nichts: Englische Zeugnisse und Transcripts brauchen über uni-assist keine Übersetzung.
- Auszüge statt ganzer Akten: Bei langen Urteilen oder Verträgen akzeptieren manche Stellen eine Übersetzung der maßgeblichen Teile. Lassen Sie sich die Seiten nennen.
- Nur die nötigen Seiten schicken: Sagen Sie uns, wofür Sie die Übersetzung brauchen. Wir sagen Ihnen vorab, welche Seiten die Stelle wirklich sehen will.
- Mehrsprachige EU-Formulare: Bei Urkunden aus EU-Staaten wie Irland oder Malta kann das Formular die Übersetzung ersetzen.
Die Grundlagen zu Bestätigungsvermerk, Ermächtigung und Kosten erklärt unser Ratgeber Beglaubigte Übersetzung: was, wer, wie viel. Alle Preise stehen auf der Preisseite.
Die 6 häufigsten Fehler
- „Englisch versteht doch jeder“: Beim Standesamt und bei Gericht ist das rechtlich egal. Ohne deutsche Übersetzung bleibt der Antrag liegen.
- Apostille vergessen: Eine perfekt übersetzte US-Geburtsurkunde ohne Apostille wird für Personenstandsfälle in aller Regel nicht akzeptiert.
- Apostille nicht mitübersetzt: Die Apostille ist Teil der Urkunde. Fehlt ihre Übersetzung, fordert die Behörde nach.
- Indische Urkunden selbst „legalisieren“ wollen: Das Verfahren gibt es nicht mehr. Die Überprüfung startet nur über eine deutsche Behörde, und sie dauert rund 8 Wochen. Planen Sie die Zeit ein.
- Übersetzung aus dem Ausland: Eine Übersetzung eines Notars in Indien oder eines „certified translator“ in den USA ist keine Übersetzung eines in Deutschland ermächtigten Übersetzers. Deutsche Stellen können sie ablehnen.
- Namen uneinheitlich: „Mohammed“ im Pass, „Mohd.“ in der Urkunde: Die Übersetzung gibt die Schreibweise der Urkunde wieder. Weisen Sie die Behörde selbst auf Abweichungen hin, statt auf eine „Korrektur“ in der Übersetzung zu hoffen.

„In den letzten 16 Monaten haben wir rund 375 englischsprachige Dokumente übersetzt, vor allem Geburts- und Heiratsurkunden, Scheidungsurteile und Apostillen für Standesämter und Gerichte. Bei Hochschul- und Visumanfragen sage ich dagegen oft: Sparen Sie sich das Geld, das englische Original reicht. Als IHK-geprüfter Übersetzer für Englisch achte ich besonders auf die Apostille und auf jede Schreibweise der Namen, denn genau dort fragen Standesämter nach.“
Ali Harun BalkayaErmächtigter Übersetzer, Balkaya Übersetzungen, Wuppertal
Englische Urkunde beglaubigt übersetzen lassen
Ein Foto genügt. Wir sagen Ihnen zuerst, ob die Stelle die Übersetzung überhaupt braucht, dann den Festpreis.
- Pro Seite höchstens 49,90 €, Bestätigungsvermerk, Stempel und Versand inklusive
- 3–7 Werktage, auf Wunsch Expresslieferung
- PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) für Online-Anträge
- In der Regel von deutschen Behörden anerkannt (Bestätigungsvermerk nach Landesrecht)
Häufige Fragen
Muss das Standesamt eine englische Geburtsurkunde wirklich übersetzt bekommen?
Brauche ich für die Bewerbung an einer deutschen Universität eine Übersetzung?
Ist meine britische Urkunde nach dem Brexit noch ohne Apostille gültig?
Kann ich die Übersetzung in den USA oder in Indien machen lassen?
Wird die Apostille extra berechnet?
Akzeptiert die Ausländerbehörde englische Arbeitsverträge?
Weitere Ratgeber
Quellen
- § 23 VwVfG – Amtssprache und § 87 AO – Amtssprache
- § 184 GVG, § 184a GVG und § 142 ZPO
- § 2 PStV – Fremdsprachige Urkunden beim Standesamt und § 5 BQFG – Unterlagen im Anerkennungsverfahren
- uni-assist – Übersetzungen, Oktober 2026
- Deutsche Vertretungen in der Türkei – Visa-Unterlagen und Übersetzungen
- Auswärtiges Amt – Staaten des Apostille-Übereinkommens und deutsche Einsprüche und Internationaler Urkundenverkehr
- Deutsche Botschaft New Delhi – Merkblatt Überprüfung indischer Urkunden, März 2026
- GOV.UK – Get your document legalised (Apostille) und Art. 6 VO (EU) 2016/1191
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Behörden entscheiden über Übersetzungen teils nach Ermessen, und Gebühren sowie Verfahren im Ausland ändern sich; prüfen Sie vor Antragstellung die aktuellen Vorgaben der zuständigen Stelle.

