Die Geburtsurkunde ist das Dokument, das am häufigsten über unseren Tisch geht. Standesamt, Ausländerbehörde, Jobcenter, Familienkasse – fast jeder deutsche Vorgang, bei dem es um Abstammung, Namen oder Kindergeld geht, verlangt sie in beglaubigter Übersetzung.
Wir übersetzen türkische Geburtsurkunden seit 2007. Ali Harun Balkaya ist vom Oberlandesgericht Düsseldorf ermächtigt – Ihre Übersetzung wird bundesweit anerkannt, ohne zusätzlichen Gang zum Notar.
Türkische Bezeichnung: doğum belgesi / doğum kayıt örneği · Auch bekannt als: Doğum belgesi, Formül A, Geburtsregisterauszug, Auszug aus dem Geburtenregister
Die Zahlen stammen aus unserem eigenen Archiv und sind abgerundet.
49,90 € pro Seite. Versand kostenlos. Lieferzeit 3–7 Werktage.
Was ist eine Geburtsurkunde?
In der Türkei gibt es die Geburtsurkunde in mehreren Varianten, und nicht jede wird von deutschen Ämtern akzeptiert. Der einfache doğum belgesi aus dem Krankenhaus reicht meist nicht. Verlangt wird in der Regel der beglaubigte Auszug aus dem Personenstandsregister, ausgestellt vom Nüfus Müdürlüğü.
Daneben gibt es die mehrsprachige Formül A nach dem CIEC-Übereinkommen. Sie enthält bereits eine deutsche Spalte – trotzdem verlangen viele Standesämter zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung, weil handschriftliche Eintragungen, Stempel und Vermerke auf dem Formular nur türkisch sind. Schicken Sie uns Ihr Dokument, bevor Sie es beim Amt einreichen: Wir sagen Ihnen, ob es die richtige Variante ist.
Wer braucht diese Übersetzung?
- Eltern, die für ihr in der Türkei geborenes Kind Kindergeld oder Elterngeld beantragen
- Paare bei der Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt
- Antragsteller bei der Einbürgerung oder der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
- Familien bei Namensänderung, Namenserklärung oder Vaterschaftsanerkennung
- Angehörige im Erbfall, wenn die Verwandtschaft nachgewiesen werden muss
- Studierende und Fachkräfte, deren Behörde eine Identitätsbestätigung verlangt
Wo die Übersetzung anerkannt wird
- Standesamt Wuppertal und alle anderen deutschen Standesämter
- Ausländerbehörde, Jobcenter und Familienkasse
- Amts- und Familiengericht
- Rentenversicherung und Krankenkassen
- Bergische Universität Wuppertal, uni-assist, ZAB
So bearbeiten wir Ihr Dokument
Türkische Geburtsurkunden bringen drei typische Stolperstellen mit: Namen mit ç, ğ, ı, ö, ş, ü, alte osmanische Ortsnamen, und Registerangaben, die auf Deutsch keine direkte Entsprechung haben (cilt, aile sıra no, sıra no). Wir übertragen Namen buchstabengetreu so, wie sie im Pass stehen – nicht eingedeutscht –, weil das Standesamt sonst eine Abweichung zwischen Urkunde und Ausweis feststellt und den Vorgang stoppt.
Ortsnamen behalten die türkische Schreibweise und bekommen, wo nötig, den heutigen Namen in eckigen Klammern dazu. Registerspalten übersetzen wir mit einer festen Terminologie, die wir seit Jahren führen – so heißt dieselbe Spalte auf all Ihren Urkunden gleich. Siegel, Rundstempel, Unterschriften und handschriftliche Nachträge werden ausdrücklich als solche gekennzeichnet.
In drei Schritten erledigt
- Dokument senden. Foto, PDF oder Word-Datei. Per WhatsApp an 0202 94799250 oder per E-Mail an info@balkaya-uebersetzungen.de. Sie müssen nicht persönlich vorbeikommen.
- Festpreis erhalten. Wir sagen Ihnen schriftlich, was es kostet und wann es da ist. Verbindlich, ohne Nachberechnung.
- Übersetzung erhalten. Nach Ihrer Zahlung beginnen wir sofort. Die Lieferzeit beträgt 3–7 Werktage. Die Übersetzung kommt mit Rundstempel und Unterschrift per Post zu Ihnen – auf Wunsch direkt an die Behörde. Die PDF-Kopie ist kostenlos.
Jedes Dokument wird zuerst vollständig gelesen. Behördennamen und Rechtsbegriffe übersetzen wir über eine feste Terminologieliste, damit dasselbe Amt auf jeder Ihrer Urkunden gleich heißt. Siegel, Stempel, handschriftliche Vermerke und unleserliche Stellen werden ausdrücklich gekennzeichnet – das verlangen deutsche Behörden. Das Layout bleibt an der Vorlage. Vor dem Versand liest eine zweite Person gegen: Namen, Daten, Zahlen und Urkundennummern werden Zeichen für Zeichen mit dem Original abgeglichen.
Warum es eine beglaubigte Übersetzung sein muss
Das Standesamt darf eine fremdsprachige Urkunde nicht selbst auslegen. Es verlangt deshalb eine beglaubigte Übersetzung: eine Übertragung durch einen gerichtlich ermächtigten Übersetzer, der mit Bestätigungsvermerk, Rundstempel und Unterschrift für die Richtigkeit und Vollständigkeit einsteht. Eine Übersetzung ohne diesen Vermerk – auch eine fachlich einwandfreie – wird bei der Anmeldung von Kindergeld, Namenserklärung oder Eheschließung nicht angenommen.
Die beglaubigte Übersetzung ersetzt zugleich den Gang zum Notar: Die Ermächtigung durch das Oberlandesgericht ist die amtliche Grundlage, ein zusätzlicher Beglaubigungsschritt ist nicht nötig. Ob ein Übersetzer tatsächlich ermächtigt ist, können Sie selbst prüfen – in der Datenbank justiz-dolmetscher.de (Az. 316E-6.4939).
Was es kostet
Die Geburtsurkunde rechnen wir als ein Dokument mit einer Seite ab: pauschal 49,90 € einschließlich Beglaubigung, Rundstempel und Versand – unabhängig davon, wie dicht sie beschrieben ist. Eine Apostille auf dem Original zählt dabei nicht als eigene Seite und kostet keinen Aufschlag.
| Leistung | Preis |
|---|---|
| Übersetzung pro Seite | 49,90 € |
| Beglaubigung, Rundstempel, Unterschrift | inklusive |
| Versand innerhalb Deutschlands | 0 € |
| Jede weitere Ausfertigung | 5 € |
| Digitale Kopie (PDF) | 0 € |
| Expressbearbeitung | + 50 € |
| Expressversand | + 50 € |
Eine Seite ist eine Seite der Originalurkunde – unabhängig davon, wie viel darauf steht. Eine kurze Geburtsurkunde und ein dicht beschriebenes Diplom kosten dasselbe. Apostillen und amtliche Vermerke auf dem Original zählen nicht als eigene Seite. Der Preis steht fest, bevor wir anfangen.
Wichtig zu wissen
Zur Apostille: Manche Standesämter verlangen zusätzlich eine Apostille. Die betrifft ausschließlich das türkische Originaldokument, nicht unsere Übersetzung, und wird in der Türkei ausgestellt (Kaymakamlık oder Valilik). Fragen Sie beim Amt nach, bevor Sie das Original aus der Türkei kommen lassen – wir sagen Ihnen gern, worauf Sie achten müssen.
Häufige Fragen
Reicht die mehrsprachige Formül A ohne Übersetzung?
Manchmal ja, oft nein. Die Formularfelder sind mehrsprachig, die Stempel und handschriftlichen Eintragungen aber nicht. Viele Standesämter verlangen deshalb trotzdem eine beglaubigte Übersetzung. Schicken Sie uns ein Foto – wir sagen Ihnen in der Regel am selben Tag, was Ihr Amt akzeptiert.
Brauche ich das Original oder reicht ein Foto?
Für die Übersetzung reicht ein gutes Foto oder ein Scan. Ob die Behörde später das Original sehen will, entscheidet das Amt. Wir weisen Sie darauf hin, wenn es in Ihrem Fall wahrscheinlich ist.
Wie lange dauert es?
3–7 Werktage, meist schneller. Mit Expressbearbeitung geht es kürzer.
Mein Name steht auf der Urkunde anders als im Pass. Was nun?
Wir übersetzen buchstabengetreu, was auf der Urkunde steht, und markieren die Abweichung im Anmerkungsteil. Die Korrektur selbst muss über das Nüfus Müdürlüğü laufen – wir sagen Ihnen, welchen Weg Ihr Fall braucht.
Übersetzen Sie auch vom Deutschen ins Türkische?
Ja, in beide Richtungen. Für die Verwendung in der Türkei ist meist zusätzlich eine Konsulatsbeglaubigung nötig; wir sind bei neun türkischen Generalkonsulaten registriert.
Wir sitzen in Wuppertal – arbeiten aber für ganz Deutschland
Unser Büro ist in Wuppertal, der größte Teil der Aufträge läuft aber über Post und WhatsApp. Sie müssen also nicht in Ihrer Stadt nach einem Übersetzer suchen: Dokument schicken, beglaubigte Übersetzung mit Rundstempel kommt zu Ihnen nach Hause.
- Persönlich im Büro, wenn Sie möchten
- Wuppertal, Solingen, Remscheid, Velbert, Hagen, Schwelm, Ennepetal, Wülfrath, Haan, Mettmann
- Regelmäßig per Post im Rheinland und Ruhrgebiet
- Düsseldorf, Köln, Essen, Dortmund, Bochum, Duisburg, Krefeld, Mönchengladbach, Leverkusen, Bonn, Münster, Bielefeld, Hamm, Siegen
- Bundesweit und EU-weit
- Berlin, Hamburg, München, Frankfurt am Main, Stuttgart, Hannover, Nürnberg, Bremen, Leipzig, Dresden und jede andere Stadt; außerdem Österreich, Schweiz, Niederlande und Belgien
Versand innerhalb Deutschlands kostenlos. Die Lieferzeit beträgt 3–7 Werktage.
Warum Balkaya Übersetzungen
- Gerichtlich ermächtigt. Ali Harun Balkaya ist vom Oberlandesgericht Düsseldorf als Übersetzer ermächtigt (Az. 316E-6.4939). Sie können das selbst in der offiziellen Datenbank nachschlagen: justiz-dolmetscher.de.
- Seit 2007 in Wuppertal. Über 10.000 Kunden, 873 Google-Bewertungen, Durchschnitt 4,9 von 5.
- Kein Notar nötig. Die gerichtliche Ermächtigung ersetzt die notarielle Beglaubigung.
- Verbindung in die Türkei. Registriert bei den Generalkonsulaten in Düsseldorf, Berlin, Köln, Essen, Münster, Nürnberg, Hannover, Hamburg und Stuttgart; in der Türkei akkreditiert bei den Notariaten 5. Beyoğlu, 10. Beyoğlu und 59. Ankara.
Sonnborner Str. 90, 42327 Wuppertal · 0202 94799250 · Mo–Fr 08:00–11:00 und 12:00–17:00
Was Kunden sagen (873 Bewertungen, Durchschnitt 4,9)
Ich habe die Übersetzung meiner Unterlagen für die Anerkennung als Pflegefachfrau von Balkaya Übersetzungen anfertigen lassen. Kommunikation verlief stets reibungslos, die MitarbeiterInnen waren sehr freundlich und zuvorkommend, die Aufträge wurden unmittelbar nach Eingang ausgeführt. Ich bin mehr als zufrieden! Klare Weiterempfehlung
Funda DAĞLI · 30.06.2025 · Google
Sehr professionell. Die Übersetzung kam sehr schnell an. Ich kann sie nur weiter empfehlen.
Sevgi Keles · 30.07.2025 · Google
Sehr schnell, sehr professionell und sehr freundlich! Vielen Dank!
Ayşe Yelkuvan · 13.11.2025 · Google
Der Kontakt war sehr freundlich und verlief schnell und unkompliziert.
Murat Kaya · 14.07.2024 · Google
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