Apostille einfach erklärt 2026: Wer stellt sie aus, Kosten, Dauer und Übersetzung

Eine Apostille ist ein Stempel oder Beiblatt, mit dem eine Urkunde im Ausland ohne Botschaft anerkannt wird. Das Prinzip ist einfach. Schwierig wird es erst bei der Frage, welche Stelle zuständig ist, denn in Deutschland hängt das von der Urkunde und vom Bundesland ab. Dieser Ratgeber erklärt, wer in Deutschland die Apostille ausstellt, was sie kostet, wie lange sie dauert, wann stattdessen eine Legalisation nötig ist und was mit der Übersetzung passiert.
Kurz gesagt
- Was sie ist: Die Apostille bestätigt Unterschrift, Amtseigenschaft des Unterzeichners und Siegel einer öffentlichen Urkunde. Den Inhalt bestätigt sie nicht. Sie gilt zwischen den Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens von 1961; die HCCH zählt derzeit 130 Vertragsparteien, darunter die Türkei.
- Wer sie ausstellt: immer der Staat, der die Urkunde ausgestellt hat. In Deutschland: für Gerichts- und Notarurkunden der Präsident des Land- oder Amtsgerichts, für Verwaltungsurkunden (in NRW) die Bezirksregierung, für Bundesurkunden wie das Führungszeugnis das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA).
- Kosten und Dauer: zum Beispiel 25 € pro Dokument beim Landgericht Düsseldorf, 25–75 € bei der Bezirksregierung Münster, 25 € Grundgebühr beim BfAA. Die Bezirksregierung Münster nennt 1–3 Wochen im schriftlichen Verfahren.
- Nichtmitglieder: Für Staaten außerhalb des Übereinkommens (z. B. Afghanistan, Irak, Iran, Syrien) gilt die Legalisation über die Botschaft, oft mit Endbeglaubigung durch das BfAA.
- Übersetzung: Die Apostille kommt auf das Original, nicht auf die Übersetzung. Soll eine deutsche Übersetzung im Ausland verwendet werden, kann das Landgericht die Unterschrift des Übersetzers beglaubigen und darauf eine Apostille setzen.
Ehrlicher Hinweis: Eine beglaubigte Übersetzung, die Sie bei einer deutschen Behörde einreichen, braucht keine Apostille. Und für viele EU-Urkunden entfällt die Apostille ganz. Fragen Sie vorher, bevor Sie Gebühren und Wochen investieren.
Was ist eine Apostille und was bestätigt sie?
Früher musste jede ausländische Urkunde über die Botschaft des Ziellandes „legalisiert“ werden. Das Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 hat das für seine Vertragsstaaten ersetzt: Statt der Botschaft genügt eine Apostille einer Behörde des Ausstellerstaates. Das Übereinkommen gilt für Deutschland seit 13. Februar 1966, für die Türkei seit 29. September 1985.
Die Apostille wird nach einem einheitlichen Muster direkt auf die Urkunde gesetzt oder als Beiblatt (Allonge) fest mit ihr verbunden. Erfasst sind öffentliche Urkunden: Gerichtsentscheidungen, Verwaltungsurkunden, notarielle Urkunden und amtliche Beglaubigungen auf Privaturkunden.
| Die Apostille bestätigt | Die Apostille bestätigt nicht |
|---|---|
| die Echtheit der Unterschrift | dass der Inhalt der Urkunde richtig ist |
| in welcher Eigenschaft der Unterzeichner gehandelt hat (Richter, Standesbeamter, Notar) | dass ein Urteil rechtskräftig ist; das zeigt nur der Rechtskraftvermerk |
| die Echtheit von Siegel oder Stempel | dass die Zielbehörde die Urkunde akzeptiert oder anerkennt |
Nicht erfasst sind nach Artikel 1 des Übereinkommens Urkunden von diplomatischen oder konsularischen Vertretern sowie Verwaltungsurkunden, die sich unmittelbar auf Handel oder Zoll beziehen. Eine Bescheinigung des türkischen Generalkonsulats in Düsseldorf bekommt also keine deutsche Apostille.
Wer stellt die Apostille in Deutschland aus?
Die wichtigste Regel des Übereinkommens: Zuständig ist immer eine Behörde des Staates, in dem die Urkunde errichtet wurde. Eine deutsche Geburtsurkunde bekommt ihre Apostille in Deutschland, eine türkische in der Türkei. Deutsche Auslandsvertretungen stellen keine Apostillen aus, und ausländische Konsulate in Deutschland auch nicht.
Innerhalb Deutschlands gibt es drei Wege. Welche Stelle im Einzelfall zuständig ist, regelt jedes Bundesland selbst. In Nordrhein-Westfalen steht das in der ApostilleZVO NRW.
| Urkunde | Zuständig (Beispiel NRW) | Hinweis |
|---|---|---|
| Urteil, Scheidungsbeschluss, Erbschein, Handelsregisterauszug | Präsident des Amts- oder Landgerichts | Amtsgerichte mit eigenem Präsidenten apostillieren selbst, sonst das Landgericht des Bezirks. |
| Notarielle Urkunde, beglaubigte Vollmacht | Präsident des Landgerichts, in dessen Bezirk der Notar sitzt | Private Urkunden erst notariell beglaubigen lassen |
| Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunde, Meldebescheinigung | Bezirksregierung des Ausstellungsorts | Für Wuppertal: Bezirksregierung Düsseldorf |
| Schulzeugnis, Hochschulzeugnis | Bezirksregierung | Oft erst Vorbeglaubigung durch Schule oder Hochschule nötig |
| Urkunde einer obersten Landesbehörde | Innenministerium NRW | Selten relevant für Privatpersonen |
| Führungszeugnis und andere Bundesurkunden | Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA), Brandenburg an der Havel | Ausnahme: Patentamt und Bundespatentgericht (Präsident des DPMA) |
| Beglaubigte Übersetzung eines ermächtigten Übersetzers | Landgericht | Siehe Abschnitt Apostille und Übersetzung |
In anderen Ländern heißen die Verwaltungsstellen anders, zum Beispiel Regierungspräsidium oder Landesverwaltungsamt; in Berlin ist das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten zuständig. Der schnellste Weg zur richtigen Stelle ist eine kurze Frage an die Behörde, die die Urkunde ausgestellt hat: „Wer erteilt für diese Urkunde die Apostille?“
Sonderfall Führungszeugnis
Das Führungszeugnis stellt das Bundesamt für Justiz (BfJ) aus. Es ist eine Bundesurkunde, deshalb ist nicht die Bezirksregierung zuständig, sondern das BfAA. Praktisch: Legen Sie dem Antrag beim BfJ ein Schreiben bei, dass das Zeugnis direkt an das BfAA gehen soll. Nennen Sie darin das Zielland, eine Lieferadresse in Deutschland und eine Telefonnummer oder E-Mail für Rückfragen. Das BfAA setzt die Apostille und schickt das Zeugnis mit einem Gebührenbescheid an diese Adresse.
Kosten, Dauer und Antrag
Es gibt keine bundesweit einheitliche Gebühr. Die Beträge unten stammen direkt von den jeweiligen Stellen. Bei Ihrer Stelle kann es anders sein.
So läuft ein Antrag typischerweise ab:
- Landgericht Düsseldorf: Abgabe ohne Termin am Infopoint oder per Post; keine Barzahlung, die Rechnung kommt per Post. Warten vor Ort ist nicht möglich.
- Bezirksregierung Münster: formloser Antrag per Post oder E-Mail, Zielland und Adresse angeben; Barzahlung nur bei persönlichem Termin; Versand ins Ausland plus 10 €.
- Bezirksregierung Arnsberg: Anträge nur auf dem Postweg; eine bevorzugte Bearbeitung ist derzeit nicht möglich.
- Alter der Urkunde: Die Apostille selbst läuft nicht ab. Viele Stellen und Zielbehörden verlangen aber frische Urkunden. Die Bezirksregierung Münster nennt für Meldebescheinigungen höchstens 3 Monate, für Personenstandsurkunden empfiehlt sie höchstens 6 Monate.
Sie sind unsicher, ob Ihre Urkunde eine Apostille braucht oder ob die vorhandene reicht? Schicken Sie ein Foto, wir prüfen das vor der Übersetzung kostenlos.
Per WhatsApp fragenWelche Länder? Apostille oder Legalisation
Ob eine Apostille reicht, hängt allein davon ab, ob Ausstellerstaat und Zielstaat beide Vertragsstaaten sind und das Übereinkommen zwischen ihnen gilt. Die aktuelle Liste führt die Haager Konferenz (HCCH) in ihrer Statustabelle.
| Situation | Was gilt? | Beispiele |
|---|---|---|
| Beide Staaten Vertragsstaaten | Apostille | Türkei, Ukraine, USA, Kanada, China (seit 7.11.2023) |
| Urkunde innerhalb der EU | Oft gar nichts | Für bestimmte öffentliche Urkunden befreit die EU-Verordnung 2016/1191 von Apostille und Legalisation. |
| Neu beigetreten | Ab Inkrafttreten | Vietnam seit 11.09.2026; Thailand erst ab 28.02.2027 |
| Beitritt mit Einspruch | Im Einzelfall prüfen | Legt ein Vertragsstaat binnen sechs Monaten Einspruch ein, gilt das Übereinkommen zwischen diesen beiden Staaten nicht (Art. 12). Kosovo: Für Deutschland legalisiert die Botschaft Pristina. |
| Kein Vertragsstaat | Legalisation | Afghanistan, Irak, Iran, Syrien, Sudan |
Wie die Legalisation funktioniert
Bei der Legalisation bestätigt ein Konsularbeamter des Ziellandes die Echtheit der Unterschrift. Für deutsche Urkunden, die in einen Nichtmitgliedsstaat gehen, heißt das: zuerst Vorbeglaubigung durch die deutsche Stelle (Landgericht oder Bezirksregierung), dann bei einigen Staaten eine Endbeglaubigung durch das BfAA, zuletzt die Legalisation durch die Botschaft des Ziellandes. Das Auswärtige Amt nennt für die Endbeglaubigung unter anderem Afghanistan, Bangladesch, Irak, Iran (außer Hochschulzeugnissen), Syrien und Sudan.
In der Gegenrichtung, also für ausländische Urkunden in Deutschland, legalisiert die deutsche Botschaft im Ausstellerstaat. In manchen Staaten hat Deutschland die Legalisation ausgesetzt; dann prüft die Botschaft Urkunden nur auf Ersuchen einer deutschen Behörde. Wie das konkret aussieht, zeigen unsere Ratgeber zu Urkunden aus dem Kosovo und zu syrischen Urkunden.
Türkei und Deutschland sind beide seit Jahrzehnten Vertragsstaaten. Wer eine türkische Urkunde in Deutschland braucht, findet die Zuständigkeiten in der Türkei (Valilik, Kaymakamlık, Adalet Komisyonu, e-Apostil über e-Devlet) in unserem Apostille-Ratgeber (auf Türkisch).
Apostille und Übersetzung: die richtige Reihenfolge
Hier passieren die teuersten Fehler. Zwei Fälle müssen Sie unterscheiden: eine ausländische Urkunde für Deutschland und eine deutsche Urkunde mit Übersetzung für das Ausland.
Fall 1: Ausländische Urkunde für eine deutsche Behörde
Die Apostille holen Sie im Ausstellerstaat, und zwar bevor Sie übersetzen lassen. Die Apostille ist Teil der Urkunde und wird mitübersetzt; meist ist das eine zusätzliche Seite. Wird erst übersetzt und danach apostilliert, fehlt die Apostille in der Übersetzung, und Sie zahlen für eine zweite Übersetzung.
Die Übersetzung selbst braucht in diesem Fall keine Apostille. Deutsche Behörden akzeptieren in der Regel die Übersetzung eines in Deutschland gerichtlich ermächtigten Übersetzers mit Bestätigungsvermerk nach Landesrecht. Was eine beglaubigte Übersetzung ist und was sie kostet, erklärt unser Ratgeber Beglaubigte Übersetzung: was, wer, Kosten.
Fall 2: Deutsche Urkunde mit Übersetzung für das Ausland
Das Auswärtige Amt stellt klar: Eine Übersetzung ist eine Sachverständigenleistung, keine öffentliche Urkunde. Auf die Übersetzung selbst gibt es deshalb keine Apostille. Der Präsident eines Gerichts kann aber bestätigen, dass der Übersetzer ermächtigt ist, oder dessen Unterschrift beglaubigen. Diese Bestätigung ist eine öffentliche Urkunde und kann apostilliert oder legalisiert werden. Zuständig ist das Landgericht; das bestätigt auch die Bezirksregierung Münster.
- Original: deutsche Urkunde mit eigener Apostille der zuständigen Stelle.
- Übersetzung: vollständige Übersetzung von Urkunde und Apostille durch einen ermächtigten Übersetzer.
- Überbeglaubigung: Landgericht beglaubigt die Unterschrift des Übersetzers und setzt eine Apostille darauf.
Ob das Zielland diesen Weg verlangt, entscheidet dessen Recht. Manche Behörden im Ausland lassen lieber vor Ort übersetzen. Die Türkei ist ein gutes Beispiel: Einige Stellen akzeptieren die deutsche Übersetzung mit Apostille auf der Übersetzerunterschrift, andere wollen eine Übersetzung durch einen türkischen yeminli tercüman mit Notarbeglaubigung. Fragen Sie die Zielbehörde schriftlich, bevor Sie bezahlen.
Die 6 häufigsten Fehler
- Apostille im falschen Land suchen: Ein türkisches Urteil bekommt keine Apostille in Deutschland, eine deutsche Geburtsurkunde keine im türkischen Konsulat.
- Zuerst übersetzen, dann apostillieren: Die Apostille fehlt in der Übersetzung. Eine zweite Übersetzung kostet zusätzlich.
- Kopie statt Original einreichen: Apostilliert wird nur das Original oder eine beglaubigte Abschrift mit Unterschrift und Siegel.
- Urteil ohne Rechtskraftvermerk: Die Apostille ersetzt den Rechtskraftvermerk nicht. Erst den Vermerk beim Gericht holen, dann die Apostille.
- Führungszeugnis zur Bezirksregierung schicken: Bundesurkunden apostilliert nur das BfAA. Der Umweg kostet Wochen.
- Apostille für eine deutsche Behörde besorgen: Eine Übersetzung, die in Deutschland bleibt, braucht keine Apostille. Das ist reine Zeit- und Geldverschwendung.

„Die häufigste Frage, die ich höre, lautet: Muss ich die Übersetzung noch apostillieren lassen? Meistens nicht. Wenn die Übersetzung bei einem deutschen Standesamt, Gericht oder bei der Ausländerbehörde landet, reicht mein Bestätigungsvermerk. Die Apostille gehört auf das Original, und zwar bevor wir übersetzen. Darum schauen wir uns jede Urkunde zuerst an und sagen Ihnen, ob eine Apostille fehlt. Das spart oft eine zweite Übersetzung.“
Ali Harun BalkayaErmächtigter Übersetzer, Balkaya Übersetzungen, Wuppertal
Urkunde mit Apostille übersetzen lassen
Foto genügt. Wir prüfen Apostille und Vermerke und nennen Ihnen einen Festpreis.
- Pro Seite höchstens 49,90 €, Bestätigungsvermerk, Stempel und Versand inklusive
- 3–7 Werktage, auf Wunsch Express-Lieferung
- PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES); ob Ihre Behörde bzw. Ihr Bundesland QES-Übersetzungen annimmt, klären Sie bitte vorab
- In der Regel von deutschen Behörden anerkannt (Bestätigungsvermerk nach Landesrecht)
Häufige Fragen
Ist eine Apostille dasselbe wie eine Legalisation?
Wie lange ist eine Apostille gültig?
Kann ich die Apostille für eine deutsche Urkunde im Ausland bekommen?
Muss die Apostille mitübersetzt werden?
Braucht meine beglaubigte Übersetzung für eine deutsche Behörde eine Apostille?
Was kostet die Übersetzung einer Urkunde mit Apostille?
Weitere Ratgeber
Quellen
- HCCH – Statustabelle Apostille-Übereinkommen, abgerufen Oktober 2026
- HCCH – Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 (Wortlaut, Art. 1, 3, 4, 12)
- Auswärtiges Amt – Internationaler Urkundenverkehr
- Verordnung über die Ausstellung der Apostille (Bundesurkunden, Gebühr)
- ApostilleZVO NRW – Zuständigkeiten in Nordrhein-Westfalen
- Landgericht Düsseldorf – Apostillen, häufige Fragen
- Bezirksregierung Münster – Apostillen und Legalisationen und Bezirksregierung Arnsberg
- Auswärtiges Amt – Merkblatt Führungszeugnis mit Apostille, Stand Juli 2024
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Zuständigkeiten, Gebühren und Bearbeitungszeiten können sich ändern und unterscheiden sich je nach Bundesland und Stelle; prüfen Sie vor dem Antrag die aktuellen Angaben der zuständigen Behörde.
