Ratgeber · Internationale Urkunden

Apostille einfach erklärt 2026: Wer stellt sie aus, Kosten, Dauer und Übersetzung

Ali Harun BalkayaAli Harun Balkaya, ermächtigter ÜbersetzerAktualisiert: 21. Oktober 2026Lesezeit: 10 Minuten
Amtliche Urkunde mit Siegel und angehefteter Apostille auf einem Schreibtisch

Eine Apostille ist ein Stempel oder Beiblatt, mit dem eine Urkunde im Ausland ohne Botschaft anerkannt wird. Das Prinzip ist einfach. Schwierig wird es erst bei der Frage, welche Stelle zuständig ist, denn in Deutschland hängt das von der Urkunde und vom Bundesland ab. Dieser Ratgeber erklärt, wer in Deutschland die Apostille ausstellt, was sie kostet, wie lange sie dauert, wann stattdessen eine Legalisation nötig ist und was mit der Übersetzung passiert.

Kurz gesagt

  1. Was sie ist: Die Apostille bestätigt Unterschrift, Amtseigenschaft des Unterzeichners und Siegel einer öffentlichen Urkunde. Den Inhalt bestätigt sie nicht. Sie gilt zwischen den Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens von 1961; die HCCH zählt derzeit 130 Vertragsparteien, darunter die Türkei.
  2. Wer sie ausstellt: immer der Staat, der die Urkunde ausgestellt hat. In Deutschland: für Gerichts- und Notarurkunden der Präsident des Land- oder Amtsgerichts, für Verwaltungsurkunden (in NRW) die Bezirksregierung, für Bundesurkunden wie das Führungszeugnis das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA).
  3. Kosten und Dauer: zum Beispiel 25 € pro Dokument beim Landgericht Düsseldorf, 25–75 € bei der Bezirksregierung Münster, 25 € Grundgebühr beim BfAA. Die Bezirksregierung Münster nennt 1–3 Wochen im schriftlichen Verfahren.
  4. Nichtmitglieder: Für Staaten außerhalb des Übereinkommens (z. B. Afghanistan, Irak, Iran, Syrien) gilt die Legalisation über die Botschaft, oft mit Endbeglaubigung durch das BfAA.
  5. Übersetzung: Die Apostille kommt auf das Original, nicht auf die Übersetzung. Soll eine deutsche Übersetzung im Ausland verwendet werden, kann das Landgericht die Unterschrift des Übersetzers beglaubigen und darauf eine Apostille setzen.

Ehrlicher Hinweis: Eine beglaubigte Übersetzung, die Sie bei einer deutschen Behörde einreichen, braucht keine Apostille. Und für viele EU-Urkunden entfällt die Apostille ganz. Fragen Sie vorher, bevor Sie Gebühren und Wochen investieren.

Was ist eine Apostille und was bestätigt sie?

Früher musste jede ausländische Urkunde über die Botschaft des Ziellandes „legalisiert“ werden. Das Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 hat das für seine Vertragsstaaten ersetzt: Statt der Botschaft genügt eine Apostille einer Behörde des Ausstellerstaates. Das Übereinkommen gilt für Deutschland seit 13. Februar 1966, für die Türkei seit 29. September 1985.

Die Apostille wird nach einem einheitlichen Muster direkt auf die Urkunde gesetzt oder als Beiblatt (Allonge) fest mit ihr verbunden. Erfasst sind öffentliche Urkunden: Gerichtsentscheidungen, Verwaltungsurkunden, notarielle Urkunden und amtliche Beglaubigungen auf Privaturkunden.

Die Apostille bestätigtDie Apostille bestätigt nicht
die Echtheit der Unterschriftdass der Inhalt der Urkunde richtig ist
in welcher Eigenschaft der Unterzeichner gehandelt hat (Richter, Standesbeamter, Notar)dass ein Urteil rechtskräftig ist; das zeigt nur der Rechtskraftvermerk
die Echtheit von Siegel oder Stempeldass die Zielbehörde die Urkunde akzeptiert oder anerkennt

Nicht erfasst sind nach Artikel 1 des Übereinkommens Urkunden von diplomatischen oder konsularischen Vertretern sowie Verwaltungsurkunden, die sich unmittelbar auf Handel oder Zoll beziehen. Eine Bescheinigung des türkischen Generalkonsulats in Düsseldorf bekommt also keine deutsche Apostille.

Wer stellt die Apostille in Deutschland aus?

Die wichtigste Regel des Übereinkommens: Zuständig ist immer eine Behörde des Staates, in dem die Urkunde errichtet wurde. Eine deutsche Geburtsurkunde bekommt ihre Apostille in Deutschland, eine türkische in der Türkei. Deutsche Auslandsvertretungen stellen keine Apostillen aus, und ausländische Konsulate in Deutschland auch nicht.

Innerhalb Deutschlands gibt es drei Wege. Welche Stelle im Einzelfall zuständig ist, regelt jedes Bundesland selbst. In Nordrhein-Westfalen steht das in der ApostilleZVO NRW.

UrkundeZuständig (Beispiel NRW)Hinweis
Urteil, Scheidungsbeschluss, Erbschein, HandelsregisterauszugPräsident des Amts- oder LandgerichtsAmtsgerichte mit eigenem Präsidenten apostillieren selbst, sonst das Landgericht des Bezirks.
Notarielle Urkunde, beglaubigte VollmachtPräsident des Landgerichts, in dessen Bezirk der Notar sitztPrivate Urkunden erst notariell beglaubigen lassen
Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunde, MeldebescheinigungBezirksregierung des AusstellungsortsFür Wuppertal: Bezirksregierung Düsseldorf
Schulzeugnis, HochschulzeugnisBezirksregierungOft erst Vorbeglaubigung durch Schule oder Hochschule nötig
Urkunde einer obersten LandesbehördeInnenministerium NRWSelten relevant für Privatpersonen
Führungszeugnis und andere BundesurkundenBundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA), Brandenburg an der HavelAusnahme: Patentamt und Bundespatentgericht (Präsident des DPMA)
Beglaubigte Übersetzung eines ermächtigten ÜbersetzersLandgerichtSiehe Abschnitt Apostille und Übersetzung

In anderen Ländern heißen die Verwaltungsstellen anders, zum Beispiel Regierungspräsidium oder Landesverwaltungsamt; in Berlin ist das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten zuständig. Der schnellste Weg zur richtigen Stelle ist eine kurze Frage an die Behörde, die die Urkunde ausgestellt hat: „Wer erteilt für diese Urkunde die Apostille?“

Sonderfall Führungszeugnis

Das Führungszeugnis stellt das Bundesamt für Justiz (BfJ) aus. Es ist eine Bundesurkunde, deshalb ist nicht die Bezirksregierung zuständig, sondern das BfAA. Praktisch: Legen Sie dem Antrag beim BfJ ein Schreiben bei, dass das Zeugnis direkt an das BfAA gehen soll. Nennen Sie darin das Zielland, eine Lieferadresse in Deutschland und eine Telefonnummer oder E-Mail für Rückfragen. Das BfAA setzt die Apostille und schickt das Zeugnis mit einem Gebührenbescheid an diese Adresse.

Kosten, Dauer und Antrag

Es gibt keine bundesweit einheitliche Gebühr. Die Beträge unten stammen direkt von den jeweiligen Stellen. Bei Ihrer Stelle kann es anders sein.

25 €pro Dokument beim Landgericht Düsseldorf; ebenso Grundgebühr beim BfAA
25–75 €pro Apostille bei der Bezirksregierung Münster
1–3 Wochenübliche Dauer im schriftlichen Verfahren (Bezirksregierung Münster)

So läuft ein Antrag typischerweise ab:

Schritt 1Original besorgenOriginal oder beglaubigte Abschrift mit Unterschrift und Siegel. Einfache Kopien werden nicht apostilliert.
Schritt 2Antrag stellenFormular der Stelle ausfüllen, Zielland angeben, Urkunde beilegen. Per Post, teils persönlich oder per E-Mail-Antrag.
Schritt 3Zahlen und erhaltenMeist Rechnung oder Gebührenbescheid per Post. Die Urkunde kommt mit Apostille zurück.
  • Landgericht Düsseldorf: Abgabe ohne Termin am Infopoint oder per Post; keine Barzahlung, die Rechnung kommt per Post. Warten vor Ort ist nicht möglich.
  • Bezirksregierung Münster: formloser Antrag per Post oder E-Mail, Zielland und Adresse angeben; Barzahlung nur bei persönlichem Termin; Versand ins Ausland plus 10 €.
  • Bezirksregierung Arnsberg: Anträge nur auf dem Postweg; eine bevorzugte Bearbeitung ist derzeit nicht möglich.
  • Alter der Urkunde: Die Apostille selbst läuft nicht ab. Viele Stellen und Zielbehörden verlangen aber frische Urkunden. Die Bezirksregierung Münster nennt für Meldebescheinigungen höchstens 3 Monate, für Personenstandsurkunden empfiehlt sie höchstens 6 Monate.
Zeit sparen: Planen Sie bei einem festen Termin im Ausland (Hochzeit, Notartermin, Visum) mindestens vier Wochen für Apostille und Übersetzung ein. Viele Stellen bitten ausdrücklich darum, keine Sachstandsanfragen zu stellen. Wer knapp plant, kann nicht nachhelfen.

Sie sind unsicher, ob Ihre Urkunde eine Apostille braucht oder ob die vorhandene reicht? Schicken Sie ein Foto, wir prüfen das vor der Übersetzung kostenlos.

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Welche Länder? Apostille oder Legalisation

Ob eine Apostille reicht, hängt allein davon ab, ob Ausstellerstaat und Zielstaat beide Vertragsstaaten sind und das Übereinkommen zwischen ihnen gilt. Die aktuelle Liste führt die Haager Konferenz (HCCH) in ihrer Statustabelle.

SituationWas gilt?Beispiele
Beide Staaten VertragsstaatenApostilleTürkei, Ukraine, USA, Kanada, China (seit 7.11.2023)
Urkunde innerhalb der EUOft gar nichtsFür bestimmte öffentliche Urkunden befreit die EU-Verordnung 2016/1191 von Apostille und Legalisation.
Neu beigetretenAb InkrafttretenVietnam seit 11.09.2026; Thailand erst ab 28.02.2027
Beitritt mit EinspruchIm Einzelfall prüfenLegt ein Vertragsstaat binnen sechs Monaten Einspruch ein, gilt das Übereinkommen zwischen diesen beiden Staaten nicht (Art. 12). Kosovo: Für Deutschland legalisiert die Botschaft Pristina.
Kein VertragsstaatLegalisationAfghanistan, Irak, Iran, Syrien, Sudan

Wie die Legalisation funktioniert

Bei der Legalisation bestätigt ein Konsularbeamter des Ziellandes die Echtheit der Unterschrift. Für deutsche Urkunden, die in einen Nichtmitgliedsstaat gehen, heißt das: zuerst Vorbeglaubigung durch die deutsche Stelle (Landgericht oder Bezirksregierung), dann bei einigen Staaten eine Endbeglaubigung durch das BfAA, zuletzt die Legalisation durch die Botschaft des Ziellandes. Das Auswärtige Amt nennt für die Endbeglaubigung unter anderem Afghanistan, Bangladesch, Irak, Iran (außer Hochschulzeugnissen), Syrien und Sudan.

In der Gegenrichtung, also für ausländische Urkunden in Deutschland, legalisiert die deutsche Botschaft im Ausstellerstaat. In manchen Staaten hat Deutschland die Legalisation ausgesetzt; dann prüft die Botschaft Urkunden nur auf Ersuchen einer deutschen Behörde. Wie das konkret aussieht, zeigen unsere Ratgeber zu Urkunden aus dem Kosovo und zu syrischen Urkunden.

Türkei und Deutschland sind beide seit Jahrzehnten Vertragsstaaten. Wer eine türkische Urkunde in Deutschland braucht, findet die Zuständigkeiten in der Türkei (Valilik, Kaymakamlık, Adalet Komisyonu, e-Apostil über e-Devlet) in unserem Apostille-Ratgeber (auf Türkisch).

Apostille und Übersetzung: die richtige Reihenfolge

Hier passieren die teuersten Fehler. Zwei Fälle müssen Sie unterscheiden: eine ausländische Urkunde für Deutschland und eine deutsche Urkunde mit Übersetzung für das Ausland.

Fall 1: Ausländische Urkunde für eine deutsche Behörde

Die Apostille holen Sie im Ausstellerstaat, und zwar bevor Sie übersetzen lassen. Die Apostille ist Teil der Urkunde und wird mitübersetzt; meist ist das eine zusätzliche Seite. Wird erst übersetzt und danach apostilliert, fehlt die Apostille in der Übersetzung, und Sie zahlen für eine zweite Übersetzung.

Die Übersetzung selbst braucht in diesem Fall keine Apostille. Deutsche Behörden akzeptieren in der Regel die Übersetzung eines in Deutschland gerichtlich ermächtigten Übersetzers mit Bestätigungsvermerk nach Landesrecht. Was eine beglaubigte Übersetzung ist und was sie kostet, erklärt unser Ratgeber Beglaubigte Übersetzung: was, wer, Kosten.

Fall 2: Deutsche Urkunde mit Übersetzung für das Ausland

Das Auswärtige Amt stellt klar: Eine Übersetzung ist eine Sachverständigenleistung, keine öffentliche Urkunde. Auf die Übersetzung selbst gibt es deshalb keine Apostille. Der Präsident eines Gerichts kann aber bestätigen, dass der Übersetzer ermächtigt ist, oder dessen Unterschrift beglaubigen. Diese Bestätigung ist eine öffentliche Urkunde und kann apostilliert oder legalisiert werden. Zuständig ist das Landgericht; das bestätigt auch die Bezirksregierung Münster.

  • Original: deutsche Urkunde mit eigener Apostille der zuständigen Stelle.
  • Übersetzung: vollständige Übersetzung von Urkunde und Apostille durch einen ermächtigten Übersetzer.
  • Überbeglaubigung: Landgericht beglaubigt die Unterschrift des Übersetzers und setzt eine Apostille darauf.

Ob das Zielland diesen Weg verlangt, entscheidet dessen Recht. Manche Behörden im Ausland lassen lieber vor Ort übersetzen. Die Türkei ist ein gutes Beispiel: Einige Stellen akzeptieren die deutsche Übersetzung mit Apostille auf der Übersetzerunterschrift, andere wollen eine Übersetzung durch einen türkischen yeminli tercüman mit Notarbeglaubigung. Fragen Sie die Zielbehörde schriftlich, bevor Sie bezahlen.

Elektronische Übersetzung: Wir liefern Übersetzungen auch als PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES). Für deutsche Online-Verfahren ist das praktisch. Ob eine Behörde die QES-Fassung annimmt, ist aber unterschiedlich, und für eine Apostille auf der Übersetzerunterschrift brauchen Sie in der Praxis das Papier mit Originalunterschrift. Klären Sie vorher, welche Form gefragt ist.

Die 6 häufigsten Fehler

  1. Apostille im falschen Land suchen: Ein türkisches Urteil bekommt keine Apostille in Deutschland, eine deutsche Geburtsurkunde keine im türkischen Konsulat.
  2. Zuerst übersetzen, dann apostillieren: Die Apostille fehlt in der Übersetzung. Eine zweite Übersetzung kostet zusätzlich.
  3. Kopie statt Original einreichen: Apostilliert wird nur das Original oder eine beglaubigte Abschrift mit Unterschrift und Siegel.
  4. Urteil ohne Rechtskraftvermerk: Die Apostille ersetzt den Rechtskraftvermerk nicht. Erst den Vermerk beim Gericht holen, dann die Apostille.
  5. Führungszeugnis zur Bezirksregierung schicken: Bundesurkunden apostilliert nur das BfAA. Der Umweg kostet Wochen.
  6. Apostille für eine deutsche Behörde besorgen: Eine Übersetzung, die in Deutschland bleibt, braucht keine Apostille. Das ist reine Zeit- und Geldverschwendung.
Ali Harun Balkaya

„Die häufigste Frage, die ich höre, lautet: Muss ich die Übersetzung noch apostillieren lassen? Meistens nicht. Wenn die Übersetzung bei einem deutschen Standesamt, Gericht oder bei der Ausländerbehörde landet, reicht mein Bestätigungsvermerk. Die Apostille gehört auf das Original, und zwar bevor wir übersetzen. Darum schauen wir uns jede Urkunde zuerst an und sagen Ihnen, ob eine Apostille fehlt. Das spart oft eine zweite Übersetzung.“

Ali Harun Balkaya
Ermächtigter Übersetzer, Balkaya Übersetzungen, Wuppertal

Urkunde mit Apostille übersetzen lassen

Foto genügt. Wir prüfen Apostille und Vermerke und nennen Ihnen einen Festpreis.

  • Pro Seite höchstens 49,90 €, Bestätigungsvermerk, Stempel und Versand inklusive
  • 3–7 Werktage, auf Wunsch Express-Lieferung
  • PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES); ob Ihre Behörde bzw. Ihr Bundesland QES-Übersetzungen annimmt, klären Sie bitte vorab
  • In der Regel von deutschen Behörden anerkannt (Bestätigungsvermerk nach Landesrecht)

Häufige Fragen

Ist eine Apostille dasselbe wie eine Legalisation?
Nein. Bei der Legalisation bestätigt die Botschaft des Ziellandes die Urkunde. Die Apostille ersetzt diesen Schritt zwischen Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens; eine Auslandsvertretung des Ziellandes muss nicht beteiligt werden.
Wie lange ist eine Apostille gültig?
Die Apostille selbst hat kein Ablaufdatum. Die Zielbehörde kann aber verlangen, dass die Urkunde aktuell ist. Bei Melde- und Personenstandsurkunden sind Grenzen von drei bis sechs Monaten üblich.
Kann ich die Apostille für eine deutsche Urkunde im Ausland bekommen?
Nein. Deutsche Auslandsvertretungen stellen keine Apostillen aus. Sie können aber jemanden in Deutschland bevollmächtigen oder den Antrag per Post stellen. Beim Führungszeugnis geht das über das BfJ direkt an das BfAA.
Muss die Apostille mitübersetzt werden?
Ja. Deutsche Behörden wollen die vollständige Urkunde. Die Apostille ist meist eine zusätzliche Seite und wird in der Übersetzung mit Nummer, Datum und ausstellender Stelle wiedergegeben.
Braucht meine beglaubigte Übersetzung für eine deutsche Behörde eine Apostille?
Nein. Für deutsche Behörden reicht in der Regel die Übersetzung eines in Deutschland ermächtigten Übersetzers. Eine Apostille auf der Übersetzerunterschrift ist nur für die Verwendung im Ausland gedacht, und auch dann nur, wenn das Zielland sie verlangt.
Was kostet die Übersetzung einer Urkunde mit Apostille?
Jede Seite der Urkunde und die Apostille-Seite zählen einzeln. Eine einseitige Geburtsurkunde mit einer Apostille-Seite kostet bei uns höchstens 99,80 €. Details finden Sie auf unserer Preisseite.
Ali Harun Balkaya

Ali Harun Balkaya
Von den Landgerichten Frankfurt am Main und Limburg (Türkisch) sowie vom Oberlandesgericht Düsseldorf (Englisch) ermächtigter Übersetzer. Studium der Wirtschaftswissenschaften (Bergische Universität Wuppertal) und Management Information Systems (Boğaziçi Üniversitesi). Balkaya Übersetzungen liefert seit 2007 beglaubigte Übersetzungen in ganz Deutschland. Über uns

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Quellen

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Zuständigkeiten, Gebühren und Bearbeitungszeiten können sich ändern und unterscheiden sich je nach Bundesland und Stelle; prüfen Sie vor dem Antrag die aktuellen Angaben der zuständigen Behörde.